Projekt Triple Win - Arbeitsagentur

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Informationsbroschüre für ArbeitgeberProjekt Triple WinVermittlung von Pflegekräftenaus dem Ausland

Inhalt1. Triple Win – ein Gewinn für alle drei Seiten42. Kooperation mit starken, verlässlichen Partnern: ZAV und GIZ53. Rechtliche Grundlagen54. Bewerberqualifikationen6Ausbildung und Anerkennung6Sprachkompetenz65. ProzessablaufWie werden die Bewerberinnen und Bewerber für eine Projektteilnahme ausgewählt?Wie sieht die fachliche und sprachliche Vorbereitung der Pflegekräfte aus?778Sprachliche Vorbereitung8Fachliche Vorbereitung8Orientierungstraining8Wie erfolgt die Vermittlung an Sie als Arbeitgeber?8Wie erfolgt die Arbeitsmarktzulassung?8Wie wird das Visum beantragt?8Wie wird die Integration in Deutschland begleitet?10Wie verläuft das Anerkennungsverfahren?11Antragstellung11Erstellung eines Bescheides11Ausgleich der festgestellten Unterschiede116. Projektkosten und Ihre Verantwortung als Arbeitgeber12Dienstleistungsgebühr12Reisekosten vom Heimatland zum Beschäftigungsort12B2 – Sprachkurs in Deutschland12Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung12Entlohnung13Wohnraum137. Bisherige Erfahrungen148. Kontakt143

Informationsbroschüre für Arbeitgeber1. Triple Win – ein Gewinn füralle drei SeitenDer Fachkräftemangel in der Kranken- und Altenpflege ist inDeutschland flächendeckend sichtbar. Bereits heute gibt esviel mehr offene Stellen als arbeitslose Fachkräfte. In einerimmer älter werdenden Gesellschaft und dem damit einhergehenden ansteigenden Personalbedarf in der Pflege wirdsich dieser Fachkräftemangel weiter verschärfen.Experten rechnen damit, dass bis 2025 rund 150.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt werden. Vor diesem Hintergrund4haben die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) derBundesagentur für Arbeit (BA) und die Deutsche Gesellschaftfür Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ein gemeinsames Projekt ins Leben gerufen, in dem Pflegekräfte ausgeeigneten Herkunftsländern für den deutschen Arbeitsmarktgewonnen, vorqualifiziert und bei ihrer Integration begleitetwerden: Triple Win.Mit Triple Win gewinnen wir bereits seit 2013 Pflegekräfte ausDrittstaaten, bereiten sie sprachlich und fachlich vor und vermitteln sie an Kliniken und Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Dadurch entsteht eine „Win-Win-Win-Situation“: Sie alsdeutscher Arbeitgeber, die ausländischen Pflegekräfte unddas Herkunftsland profitieren und gewinnen.

Sie als Arbeitgeber gewinnen sprachlich und fachlich gut vorbereitete Pflegekräfte. Dank der Vorbereitung und der Unterstützung bei der Anerkennung ihrer Fachabschlüsse könnensich die Pflegekräfte längerfristig in die deutsche Gesellschaftintegrieren. In Deutschland stehen wir Ihnen bei der Auswahlund Integration der Pflegekräfte zur Seite. Dadurch profitierenSie als Arbeitgeber und können offene Stellen mit gut qualifiziertem Personal besetzen.Die ausländischen Pflegekräfte gewinnen eine berufliche undpersönliche Perspektive. Durch faire und transparente Vermittlungsverfahren werden unerwünschte Nebeneffekte wie Lohn dumping oder Verschuldung der Pflegekräfte vermieden. Dasbedeutet auch, dass die Pflegekräfte aus dem Ausland diegleichen Rechte und Pflichten wie deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben.Die Herkunftsländer profitieren von legalen, fairen und transparenten Migrationsprozessen durch bilaterale Vermittlungsabsprachen zwischen der BA und den Arbeitsverwaltungenunserer Partnerländer. Der lokale Arbeitsmarkt wird entlastetund Geldsendungen der Migranten und Migrantinnen unterstützen die Familien und stoßen entwicklungspolitische Impulse in den Herkunftsländern an.Zusammenarbeit. Sie ist in über 130 Ländern vertreten undverfügt über starke Netzwerke zu Institutionen, Verbändenund Ministerien. Im Rahmen des Projektes ist die GIZ für diesprachliche und fachliche Vorbereitung der Pflegekräfte imHerkunftsland zuständig sowie für die Anerkennungs- undIntegrationsberatung bzw. -begleitung.2. Kooperation mit starken, verlässlichen Partnern:ZAV und GIZ3. Rechtliche GrundlagenDas Ziel der Kooperation von GIZ und ZAV ist es, durch ihreExpertise gemeinsam für eine abgestimmte und bedarfsgerechte Gewinnung von Krankenpflegekräften aus Drittstaatenzu sorgen und einen nachhaltigen Integrationsprozess zugewährleisten.Die an dem Projekt teilnehmenden Pflegekräfte und Arbeitgeber verpflichten sich über unseren Formarbeitsvertrag, imersten Jahr der Beschäftigung in Deutschland das Verfahrenzur Anerkennung der Gleichwertigkeit von in Drittstaaten erworbenen Ausbildungsabschlüssen in der Gesundheits- undKrankenpflege zu betreiben.Triple Win rekrutiert auf der Grundlage von Vermittlungsabsprachen zwischen den Arbeitsverwaltungen der Partnerländer und der Bundesagentur für Arbeit.ZAV: Die Bundesagentur für Arbeit ist Anbieterin verschiedener arbeitsmarktbezogener Dienstleistungen und gewinntund vermittelt in ausgewählten Branchen und Berufsgruppenauch ausländische Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt. Hierbei kann sie auf Netzwerkstrukturen mit auslän dischen Arbeitsverwaltungen zurückgreifen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZAV sind für Sie als Arbeitgeberdie erste Kontakt- und Informationsstelle.Die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ist nach 16d (4)Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit §2(1) Beschäftigungsverordnung zunächst auf zwölf Monate begrenzt. Bis zurstaatlichen Anerkennung arbeiten die Pflegekräfte imTätigkeitsprofil einer „Pflegekraft in Anerkennung“ nach § 43Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in derKrankenpflege (KrPflAPrV).GIZ: Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) führt im Auftrag des Bundes und andererAuftraggeber weltweit Projekte für nachhaltige Entwicklungdurch und hat langjährige Erfahrungen in der internationalenSobald die Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Krankenpfleger vorliegt, muss die Pflegefachkraftseitens des Arbeitgebers entsprechend ihres anerkanntenAbschlusses eingesetzt und tariflich eingruppiert werden.5

Informationsbroschüre für ArbeitgeberDa es Unterschiede zwischen der ausländischen und deutschen Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegergibt, müssen Pflegekräfte, die ihre Qualifikation im Auslanderworben haben, in Deutschland ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit durchlaufen (siehe hierzu Punkt 3.und 5.).SPRACHKOMPETENZVoraussetzung für die Tätigkeitsaufnahme in Deutschland imRahmen des Projekts ist das Sprachzertifikat B1 nach demgemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.Das Projekt unterstützt beim Erreichen dieses Levels durchdie Organisation und Finanzierung der Sprachkurse. Das B1Sprachniveau wird durch ein Goethe- oder ein Telc-Zertifikatnachgewiesen.6

5. ProzessablaufEs ergeben sich vier Phasen, in die sich dieBegleitung durch Triple Win gliedert, nämlichdie Arbeitgeberberatung, die Fachkräftevermittlung, die Vorbereitung vor der Einreise sowiedie Begleitung nach der Einreise.PHASE 3PHASE 4SE 2PHAE1ASPHFachkräftevermittlungPersönliche Ansprechpartner im Triple Win-TeamArbeitgeberberatungInformationen zu Triple WinVermittlungsvorschläge undpersönliche Auswahlgespräche durch ArbeitgeberBeratung zum Gesamtprozess und zum AnerkennungsverfahrenRechnungsstellung undAbschluss der ArbeitsverträgeVorbereitung vor derEinreiseNach der EinreiseIntegrationsprozessSprachkurse bis Niveau B1Hotline für die FachkräfteViertägiger Pflegefachkursund assung undVisumIntegrations- undAnerkennungsberatungAbschluss DienstleistungsverträgeWIE WERDEN DIE BEWERBERINNEN UND BEWERBER FÜR EINE PROJEKTTEILNAHME AUSGEWÄHLT?vorbereitet und bei dem Ausreiseprozess und der Integrationbegleitet. Die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sichmit der Teilnahme am Projekt, das Verfahren zur Anerkennung ihres Berufsabschlusses in Deutschland zu betreiben.Mehrmals jährlich organisieren wir, die Mitarbeiterinnen undMitarbeiter des Projekts Triple Win, Bewerbungs- und Auswahlrunden in den Partnerländern. Die zuständigen Arbeitsverwaltungen in den Ländern veröffentlichen die Termine derAuswahlrunden durch eine Ausschreibung auf ihren Internetseiten. Sie prüfen die formalen Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber (einschließlich der Echtheit derZeugnisse) und organisieren gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GIZ-Länderbüros die Auswahlgespräche für die Bewerberinnen und Bewerber.Anschließend finden persönliche Auswahlgespräche vor Ortmit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ZAV statt, um dieEignung der Bewerberinnen und Bewerber festzustellen.Nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlgespräch werdendie Bewerberinnen und Bewerber fachlich und sprachlich7

Informationsbroschüre für ArbeitgeberWIE SIEHT DIE FACHLICHE UND SPRACHLICHEVORBEREITUNG DER PFLEGEKRÄFTE AUS?Sprachliche VorbereitungZiel:Deutschkenntnisse (auf dem Niveau B1 nach demeuropäischen Referenzrahmen für Sprachen)Inhalt:Deutschsprachkurs zur Vorbereitung auf den Aufenthalt in DeutschlandDauer:abhängig von den Vorkenntnissen der deutschenSprache (von A1 bis B1 kann der Spracherwerb biszu 12 Monate dauern)Fachliche VorbereitungZiel:Sensibilisierung für und Vorbereitung auf den deutschen PflegekontextInhalte: Informationen zum Berufsbild Gesundheits- undKrankenpflege in Deutschland (Aufgaben, Rolle) Systemunterschiede der Ausbildung Pflegerische Grundlagen (u. a. Grundpflege, Prophylaxen) Pflegeplanung und PflegedokumentationDauer:Vier TageOrientierungstrainingZiel:Vermittlung von Informationen für eine eigenständige Orientierung in DeutschlandInhalt: Deutschland: Land, Leute und Kultur Administrative Anforderungen und Prozesse fürz. B. die Ausreise und die ersten Schritte inDeutschland Übergabe des „Infokits“ (Handbuch mit Checklistefür die ersten Tage und für die Integration).Dauer:Ein Tag8WIE ERFOLGT DIE VERMITTLUNG AN SIE ALSARBEITGEBER?Sobald Sie sich für die Gewinnung von Pflegekräften überTriple Win entschieden haben, senden wir Ihnen Dienstleistungsverträge zu – je einen Dienstleistungsvertrag pro Pflegekraft. Den Dienstleistungsvertrag schließen Sie als Arbeitgeber mit der GIZ ab. Wenn Sie die Verträge unterschriebenund gemeinsam mit dem Stellenangebotsformular an unszurückgesendet haben, prüfen wir, ob die im Stellenangebotgenannten Beschäftigungsbedingungen unseren Rahmenbedingungen (Mindestanzahl der Pflegekräfte, Gehalt, etc.)entsprechen.Daraufhin organisieren wir für Sie die Auswahlgespräche(persönlich vor Ort, per Skype, in Ausnahmen auch per Telefon). Zur Vorbereitung erhalten Sie mittels anonymisierterLebensläufe geeignete Bewerbervorschläge. Die Auswahlgespräche ermöglichen sowohl Ihnen, sich von der Eignung derPflegekräfte für die zu besetzenden Stellen zu überzeugen,als auch den Pflegekräften, sich ein Bild von Ihnen und IhremUnternehmen zu machen. Im Hinblick auf eine möglichst erfolgreiche Integration werden mindestens drei Pflegekräftepro Einrichtung vermittelt.Nach Ihrer Einstellungszusage und der Annahme des Arbeitsangebots durch die Pflegekraft wird ein zweisprachiger Formarbeitsvertrag abgeschlossen und Sie bekommen durch dieGIZ die Rechnung für die Dienstleistungsgebühr gestellt.WIE ERFOLGT DIE ARBEITSMARKTZULASSUNG?Nach Eingang des Arbeitsvertrages prüft die BA abschließenddie Beschäftigungsbedingungen (vgl. Punkt 6). Das monatliche Bruttogehalt muss für eine Pflegekraft ohne deutscheAnerkennung mindestens 2.000 Euro betragen und 2.400 Euronach erfolgter deutscher Anerkennung als Gesundheits- undKrankenpfleger.Wir schicken nach bestandener B1-Prüfung den Arbeitsvertrag zur Arbeitsmarktzulassungsstelle der BA. Die Arbeitsmarktzulassungsstelle bestätigt den zweisprachigen Arbeitsvertrag und bescheinigt die Zustimmung zur Ausübung einerBeschäftigung nach nach §16d (4) Aufenthaltsgesetz inVerbindung mit §2(1) Beschäftigungsverordnung.WIE WIRD DAS VISUM BEANTRAGT?Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Drittstaaten benötigen für die Einreise zum Zwecke der Arbeitstätigkeit einVisum. Im Herkunftsland erhalten die Bewerberinnen undBewerber über die jeweilige Arbeitsverwaltung den von uns

vorgeprüften Arbeitsvertrag mit der Arbeitsmarktzulassungund beantragen damit vor Ort das Visum bei der DeutschenBotschaft.B1-ZertifikatDas Visum berechtigt nach der Einreise zur Aufnahme der imVisum vorgesehenen Beschäftigung und ist an Sie als Arbeitgeber gebunden.Das Visum ist für Personen aus Bosnien und Herzegowinasechs Monate und für Personen aus den Philippinen undTunesien für ein Jahr gültig. Es muss vor Ablauf in eineAufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung umgeschrieben werden. Zuständig für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist Ihre Ausländerbehörde vor Ort, die Ansprechpartnerin bei Fragen zum Aufenthalt und zur Beschäftigungist.Die Arbeitsmarktzulassung ist zunächst für den Aufenthaltvon einem Jahr befristet. Ein langfristiger bzw. unbefristeterAufenthalt ist möglich. Grundlage für die Verlängerung derAufenthaltserlaubnis ist das zwischenzeitlich positiv abgeschlossene Anerkennungsverfahren und ein gültiger Arbeitsvertrag mit entsprechender tariflicher Eingruppierung alsFachkraft.Arbeitsmarkt zulassungVisumsantragAufenthaltstitel9

Informationsbroschüre für ArbeitgeberWIE WIRD DIE INTEGRATION IN DEUTSCHLANDBEGLEITET?Wir unterstützen und begleiten sowohl Sie als Arbeitgeber alsauch die Pflegekräfte beim Integrationsprozess durch unsereIntegrationsberaterinnen und -berater. Sie erhalten eine individuelle Beratung zum Integrations- und Anerkennungsprozess(B2-Deutschkurs, Organisation des Anerkennungsprozesses,10Einarbeitung, interkulturelle Fragestellungen etc.). In einemhalbtägigen Integrationsworkshop bei Ihnen in der Einrichtung besprechen wir diese Themen mit Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erarbeiten eine individuellzugeschnittene Planung des Integrationsprozesses der ausländischen Pflegekräfte. Weiterhin erhalten Sie vor der Einreise der Pflegekräfte ein Infokit (Handbuch mit Checklistefür die ersten Tage).

Zusätzlich begleiten wir nach erfolgter Einreise die Pflegekräfte an ei

Triple Win rekrutiert auf der Grundlage von Vermittlungsab-sprachen zwischen den Arbeitsverwaltungen der Partnerlän-der und der Bundesagentur für Arbeit. Die an dem Projekt teilnehmenden Pflegekräfte und Arbeit-geber verpflichten sich über unseren Formarbeitsvertrag, im ersten Jahr der Beschäftigung in Deutschland das Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von in Drittstaaten er .