Dws (Ch) Ii

Transcription

Verkaufsprospekt 1. Dezember 2019mit integriertem Fondsvertrag vom 1. Oktober 2018DWS (CH) IIEin vertraglicher Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art„Übrige Fonds für traditionelle Anlagen“(„der Umbrella-Fonds“)FondsleitungVontobel Fonds Services AG, ZürichDepotbankRBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich, ZürichDie Zeichnung von Anteilen der Teilvermögen des DWS (CH) II erfolgt auf der Grundlage des jeweilsgültigen Prospektes mit integriertem Fondsvertrag. Es ist nicht gestattet, von diesem Prospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen abzugeben. Dieser Prospekt wird durch den jeweils letzten Jahresbericht ergänzt. Wenn der Stichtag des Jahresberichts mehr als acht Monate zurückliegt, wird demInteressenten auch der Halbjahresbericht ausgehändigt. Angaben von wesentlicher Bedeutung werden in diesen periodischen Berichten jeweils aktualisiert.Der Verteilung dieses Prospektes und dem Angebot und Verkauf von Anteilen der Teilvermögen können in einzelnen Rechtsordnungen Schranken gesetzt sein. Jede Person, die in den Besitz diesesProspektes gelangt, hat sich selbst über die massgeblichen Gesetzesbestimmungen (einschliesslichder Steuergesetzgebung) aller betroffenen Rechtsordnungen zu informieren, namentlich über diejenigen seines jeweiligen Wohnsitz- oder Heimatstaates.

Verkaufsprospekt mit integriertem FondsvertragDWS (CH) II2

Verkaufsprospekt mit integriertem FondsvertragDWS (CH) IIInhaltTeil A - ger des Umbrella-FondsAllgemeine Angaben zum Umbrella-FondsInformationen über die FondsleitungDelegation von FunktionenAusübung von Gläubiger- und MitgliedschaftsrechtenInformationen über die DepotbankAnlageziel und Anlagepolitik der TeilvermögenWeitere AngabenProfil des typischen AnlegersFür die Teilvermögen relevante SteuervorschriftenBesteuerung des Umbrella-FondsBesteuerung der Anleger mit Steuerdomizil in der SchweizBesteuerung der Anleger mit Steuerdomizil im AuslandSteuerliche Angaben für alle AnlegerInformationen über Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von FondsanteilenVergütungen und NebenkostenVergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger (Auszug aus § 18 des Fondsvertrags)Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Vermögens der Teilvermögen (Auszug aus § 19des Fondsvertrags)Bezahlung von Retrozessionen und RabattenTotal Expense RatioAnlagen in verbundene kollektive KapitalanlagenGebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Vorteile ("soft commissions")Publikationen des AnlagefondsVerkaufsrestriktionenAusführliche BestimmungenTeil B – Weitere Angaben1.Administrative AngabenANHANG IANHANG IITeil C – Fondsvertrag3

Verkaufsprospekt mit integriertem FondsvertragDWS (CH) IITeil A - Prospekt1.Funktionsträger des Umbrella-Fonds1.1FondsleitungVontobel Fonds Services AGGotthardstrasse 438022 Zürich1.2Depotbank und ZahlstelleRBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich, ZürichBleicherweg 78027 Zürich1.3HauptvertriebsträgerinDWS CH AGHardstrasse 201CH-8005 ZürichTelefon 41 58 111 77 00Telefax 41 58 111 71 00www.deutschefunds.ch1.4Portefeuille-ManagerDWS (CH) II Money Market (Euro) und DWS (CH) II Swiss Equity High Conviction:DWS Investment GmbHMainzer Landstrasse 11–17D-60329 Frankfurt am MainDWS (CH) II Small and Mid Caps Switzerland:DWS CH AGHardstrasse 201CH- 8005 Zürich1.5PrüfgesellschaftErnst & Young AG, Maagplatz 1, 8010 Zürich2.Allgemeine Angaben zum Umbrella-FondsDer DWS (CH) II ist ein vertraglicher Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art "Übrige Fondsfür traditionelle Anlagen" gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni2006 ("KAG", "Gesetz"). Der Fondsvertrag wurde erstmals am 11.02.1999 von der damaligen Eidgenössischen Bankenkommission genehmigt. Ursprüngliche Fondsleitung war die DWS InvestmentsSchweiz. Nach einem Aktionärswechsel der Fondsleitung per 13.06.2008 und einem Namenswechselper 11.09.2008 fungierte bis zum 31.12.2014 die State Street Fondsleitung AG als Fondsleitung. Per01.01.2015 fand ein Fondsleitungswechsel zu GAM Investment Management (Switzerland) AG (vormals Swiss & Global Asset Management AG) statt. Ursprüngliche Depotbank war die Deutsche Bank(Suisse) S.A. Vom 02.10.2006 bis zum 12.06.2008 war die Credit Suisse, Zürich, Depotbank. Letztereübertrug die Funktion als Depotbank per 13.06.2008 an die State Street Bank International GmbH,München, Zweigniederlassung Zürich.4

Verkaufsprospekt mit integriertem FondsvertragDWS (CH) IIMit Wirkung per 1. Oktober 2018 erfolgte mit Genehmigung der Eidgenössischen FinanzmarktaufsichtFINMA ein Wechsel der Fondsleitung zu Vontobel Fonds Services AG, Zürich, und ein Wechsel derDepotbank zu RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich.Die Teilvermögen basieren auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung verpflichtet, den Anleger nach Massgabe der von ihm erworbenen Fondsanteile am Vermögendes Teilvermögens zu beteiligen und diesen gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsvertrag selbständig und in eigenem Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihrdurch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Aufgaben am Fondsvertrag teil.Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der FINMA jederzeit neue Teilvermögen zu eröffnen, für jedes Teilvermögen verschiedeneAnteilsklassen zu schaffen, aufzuheben oder zu vereinigen.Zurzeit sind folgende Teilvermögen ausgegeben:-DWS (CH) II Money Market (Euro*)DWS (CH) II Swiss Equity High ConvictionDWS (CH) II Small and Mid Caps Switzerland*Bei der im Namen der Teilvermögen genannten Rechnungseinheit handelt es sich jeweils um dieWährung, in welcher der Nettoinventarwert der Anteile ermittelt wird und die Bücher geführt werden,nicht notwendigerweise aber um die Währung, auf die die direkten oder indirekten Anlagen der Teilvermögen lauten.Jedes Teilvermögen kann Anteile der Klassen “LD“ und “FD“ beinhalten, welche sich insbesonderehinsichtlich der pauschalen Verwaltungskommission der Mindesterstanlage und der Anlegerqualifikation unterscheiden. Die Teilvermögen DWS (CH) II Swiss Equity High Conviction und DWS (CH) IISmall and Mid Caps Switzerland beinhalten zudem die Klasse “ZC“, bei welcher der Kreis der Anlegerauf qualifizierte Anleger beschränkt ist. Das Teilvermögen DWS (CH) II Small and Mid Caps Switzerland beinhaltet zudem die Klasse “ID“, bei welcher der Anlegerkreis auf qualifizierte Anleger beschränkt ist und von der ZC-Klasse hinsichtlich der pauschalen Verwaltungskommission, Mindestanlage und Performance Fee unterscheidet.Die Anteilsklassen stellen keine segmentierten Vermögen dar. Entsprechend kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Anteilsklasse für Verbindlichkeiten einer anderen Anteilsklasse haftet, auchwenn Kosten grundsätzlich nur derjenigen Anteilsklasse belastet werden, der eine bestimmte Leistungzukommt.2.1Informationen über die FondsleitungFondsleitung ist die Vontobel Fonds Services AG, Zürich. Seit der Gründung im Jahre 1990 als Aktiengesellschaft ist die Fondsleitung mit Sitz in Zürich im Fondsgeschäft tätig.Die Höhe des gezeichneten Aktienkapitals der Fondsleitung beträgt am 31. Dezember 2018 CHF 4Mio. Das Aktienkapital ist in Namenaktien eingeteilt und zu 100% einbezahlt.Die Vontobel Fonds Services AG ist eine hundertprozentige Tochter der Vontobel Holding AG, Zürich.Verwaltungsrat:– Charles Falck, Direktor, Vontobel Asset Management AG, Präsident– Enrico Friz, Direktor, Bank Vontobel AG– Christoph Ledergerber, Direktor Vontobel Asset Management AG5

Verkaufsprospekt mit integriertem FondsvertragDWS (CH) IIGeschäftsleitung:– Diego Gadient, Stv. Direktor, Vontobel Fonds Services AG, Vorsitzender– Daniel Spitzer, Stv. Direktor, Vontobel Fonds Services AG– Olivier Schalbetter, Vize-Direktor, Vontobel Fonds Services AGDie Fondsleitung verwaltet in der Schweiz per 1. November 2019 insgesamt 42 kollektive Kapitalanlagen (inkl. Teilvermögen), wobei sich die Summe der verwalteten Vermögen auf CHF 12'500 Mio. belief. Die Fondsleitung hat ihren Sitz in Zürich. Die Internet-Adresse der Vontobel Gruppe lautet:www.vontobel.com.2.2Delegation von Funktionen2.2.1Delegation der AnlageentscheideDWS (CH) II Money Market (Euro) und DWS (CH) II Swiss Equity High ConvictionDie Fondsleitung hat die Anlageentscheide der Teilvermögen DWS (CH) II Money Market (Euro) undDWS (CH) II Swiss Equity High Conviction an die DWS Investment GmbH (nachstehend "PortefeuilleManager" genannt), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz undHauptverwaltung in Frankfurt am Main, delegiert. Die Geschäftsanteile der DWS Investment GmbHwerden zu 100% durch die DWS Holding & Service GmbH, Frankfurt am Main, gehalten. Die DWSAsset Management Investment GmbH ist eine Kapitalanlagegesellschaft und unterliegt als solches inDeutschland einer Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).Die DWS Investment GmbH zeichnet sich aus durch ihre langjährige Erfahrung in der Finanzportfolioverwaltung. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und demPortefeuille-Manager abgeschlossener Portefeuille Managementvertrag.DWS (CH) II Small and Mid Caps SwitzerlandDie Anlageentscheide des Teilvermögens DWS (CH) II Small and Mid Caps Switzerland sind an dieDWS CH AG, eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht, mit Sitz in Zürich delegiert. Die DWS CHAG ist ein Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen und unterliegt als solcher der Aufsicht derFINMA.Die DWS CH AG zeichnet sich aus durch ihre langjährige Erfahrung in der Vermögensverwaltung. Diegenaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der DWS CH AG abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag.2.2.2Delegation weiterer TeilaufgabenDie Fondsleitung hat im Weiteren Teilaufgaben wie die Berechnung des Nettoinventarwerts, die Festlegung der Ausgabe- und Rücknahmepreise, die Führung der Buchhaltung, den Betrieb der mit diesenweiteren Teilaufgaben im Zusammenhang stehenden IT Systeme sowie weitere administrative undlogistische Aufgaben an die RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, ZweigniederlassungZürich, delegiert. Diese ist gleichzeitig als Depotbank eingesetzt und zeichnet sich durch eine langjährige Erfahrung in der Administration von Anlagefonds aus. Zudem sind die Compliance sowie dieÜberwachung der Einhaltung der kollektivanlagegesetzlichen und fondsspezifischen Anlage- undRestriktionsvorschriften an die Bank Vontobel AG, Zürich, delegiert. Die genaue Ausführung des Delegationsauftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der Depotbank bzw. der Bank VontobelAG abgeschlossener Vertrag.6

Verkaufsprospekt mit integriertem FondsvertragDWS (CH) II2.3Ausübung von Gläubiger- und MitgliedschaftsrechtenDie Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Teilvermögen verbundenen Mitgliedschaftsund Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte.Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu delegieren.Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wienamentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung alsAktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personenzustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Siedarf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Portefeuille-Manager,der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt.Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechtezu verzichten.2.4Informationen über die DepotbankDepotbank ist die RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich.RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich wurde von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA als Zweigniederlassung einer ausländischen Bank und einesausländischen Effektenhändlers sowie als Depotbank von kollektiven Kapitalanlagen bewilligt. RBCInvestor Services Bank S.A. ist beim Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg (RCS) unter derNummer B-47192 registriert und wurde 1994 unter dem Namen "First European Transfer Agent" errichtet. Sie hält eine Banklizenz nach dem luxemburgischen Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor, und ist auf Depotbank-, Fondverwaltungs- und damit verbundene Dienstleistungen spezialisiert. RBC Investor Services Bank S.A. ist eine Tochtergesellschaft der Royal Bank Holding Inc.,Toronto, Kanada, die unter der Kontrolle der Royal Bank of Canada, Toronto, Kanada steht.Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung desFondsvermögens beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. FürFinanzinstrumente darf die Übertragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer erfolgen.Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingenderRechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts.Für Finanzinstrumente darf die Übertragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung anbeaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingenderRechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Dritt- und Sammelverwahrung bringtes mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondernnur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer überdies nicht beaufsichtigt, sodürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestelltwerden. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nichtnachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständengebotene Sorgfalt angewendet hat.Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als „Participating Foreign Financial Institution (PFFI)“im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, „FATCA“) angemeldet.7

Verkaufsprospekt mit integriertem FondsvertragDWS (CH) II2.52.5.1Anlageziel und Anlagepolitik der TeilvermögenDWS (CH) II Money Market (Euro)Das Teilvermögen qualifiziert als „Geldmarktfonds“ gemäss der SFAMA Richtlinie für Geldmarktfondsvom 6. Juni 2012 (stand 4. Mai 2016).Das Anlageziel des Teilvermögens DWS (CH) II Money Market (Euro) besteht hauptsächlich in derErhaltung des Kapitals und Wertstabilität verbunden mit angemessenem Ertrag und hoher Liquidität.Die Fondsleitung investiert in erster Linie in auf eine frei konvertierbare Währung lautende Geldmarktinstrumente von Staaten, anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder privaten Schuldnern, auf eine frei konvertierbare Währung lautende Bankguthaben und auf eine frei konvertierbareWährung lautende Obligationen (unter Ausschluss von Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen), Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und –rechtevon privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern.2.5.2DWS (CH) II Swiss Equity High ConvictionDas Anlageziel des Teilvermögens DWS (CH) II Swiss Equity High Conviction besteht hauptsächlichdarin, langfristigen Wertzuwachs in Schweizer Franken durch Anlage in ein Portfolio von Beteiligungswertpapieren und Beteiligungswertrechten Schweizer Unternehmen zu erzielen.Dieses Teilvermögen investiert in erster Linie in Beteiligungswertpapiere und –rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) und in andere gemässFondsvertrag zulässige Anlagen.Index gemäss § 30D Ziff. 3 des FondsvertragsSwiss Performance Index (SPI) - Total Return Index2.5.3DWS (CH) II Small and Mid Caps SwitzerlandDas Anlageziel des Teilvermögens DWS (CH) II Small and Mid Caps Switzerland besteht hauptsächlich darin, langfristigen Wertzuwachs in Schweizer Franken durch Anlage in ein Portfolio von Beteiligungswertpapieren und Beteiligungswertrechten Schweizer kleinerer und mittlerer Unternehmen zuerzielen.Dieses Teilvermögen investiert in erster Linie in Beteiligungswertpapiere und –rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) und in andere gemässFondsvertrag zulässige Anlagen.Index gemäss § 30E Ziff. 3 des FondsvertragsSwiss Performance Index (SPI) – SPI EXTRA Total Return2.5.4 Zusätzliche Angaben zur Anlagepolitik der TeilvermögenDie Fondsleitung kann für die Teilvermögen bis zu 35% des Fondsvermögens in Effekten oder Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen, wenn diese von einem OECD-Staat, einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlichrechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstatt der Europäischen Union angehören,begeben oder garantiert werden.Die Fondsleitung kann für das Teilvermögen DWS (CH) II Money Market (Euro) bis zu 100% desFondsvermögens in Effekten oder Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen, wenn diesevon einem OECD-Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedsstaat8

Verkaufsprospekt mit integriertem FondsvertragDWS (CH) IIder Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. Als Emittenten bzw. Garantensind zugelassen:OECD-Staaten, öffentlich-rechtliche Körperschaften aus OECD-Mitgliedstaaten, Europäische Union(EU), Europarat, Sozialer Entwicklungsfonds des Europarates, Internationale Bank für Wiederaufbauund Entwicklung (Weltbank), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), Europäische Investitionsbank (EIB), Interamerikanische Entwicklungsbank (IADB), Nordic Investment Bank(NIB), Asiatische Entwicklungsbank (ASDB), Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB), InternationalerWährungsfonds, Europäischer Stabilitätsmechanismus Fonds (ESM), Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), Internationale Finanz-Corporation (IFC) und die Eurofima (EuropäischeGesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial).Des Weiteren investieren die Teilvermögen DWS (CH) II Swiss Equity High Conviction und DWS (CH)II Small and Mid Caps Switzerland mindestens 51% des jeweiligen Bruttofondsvermögens fortlaufendin Aktien, die zum amtlichen Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Market zugelassen oder in diesen einbezogen sind und bei denen es sich nicht um Anteile an Investmentfondsoder Real Estate Investment Trust (REITs) handelt.2.5.5Sicherheitenstrategie im Rahmen von Effektenleihgeschäften, Pensionsgeschäftenoder Geschäften mit derivativen FinanzinstrumentenIm Zusammenhang mit Geschäften mit derivativen Finanzinstrumenten oder Anlagetechniken könnenGegenparteirisiken auftreten. Diese Risiken werden wie folgt minimiert:Als Sicherheiten für OTC-Derivate sind folgende Arten zulässig:-Geldmarktpapiere,-Anleihen, welche von einem Mitgliedsstaat der OECD begeben oder garantiert werden und einehohe Bonität aufweisen,-Barmittel, sofern sie auf eine in G10-Währungen lauten.Die Besicherung erstreckt sich auf alle OTC-Derivate. Die Fondsleitung kann eine Ausnahme vorsehenbei Devisentermingeschäften mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten.Die Sicherheitsmarge beträgt 0% für Sicherheiten in Form von Barmitteln, Geldmarktpapieren oder Anleihen, welche eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr aufweisen. Für Anleihen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr und mehr kommt eine Sicherheitsmarge von mindestens 2% zur Anwendung, wobeidiese Marge mit der Laufzeit der jeweiligen Anleihe zunimmt.Barsicherheiten können in Form von Bankguthaben, Staatsanleihen mit einer hohen Bonität, direkt oderindirekt in Geldmarktinstrumente mit kurzer Laufzeit sowie als Reverse Repos wieder angelegt werden.Die Wiederanlage der Barsicherheiten muss immer in derselben Währung wie die der entgegengenommenen Sicherheiten erfolgen. Die Wiederanlage von Barsicherheiten kann durch Wertschwankungenbeeinträchtigt werden. Des Weiteren kann ein gewisses Liquiditätsrisiko nicht ausgeschlossen werden.Als Sicherheiten für Effektenleihe werden Staatsanleihen, welche eine hohe Bonität aufweisen, zugelassen. Die Sicherheitsmarge beträgt 5%.Zurzeit tätigt die Fondsleitung keine Pensionsgeschäfte.2.5.6Die wesentlichen RisikenBei der Auswahl der Anlagen werden die Aspekte Bonität, Liquidität und Ertrag abgewogen. Nebenden Ertragschancen beinhalten Anlagen stets auch Risiken. Diese können sowohl aus Kursveränderungen der Anlagen als auch – bei den Anlagen, die nicht auf die Rechnungseinheit lauten oder gegen9

Verkaufsprospekt mit integriertem FondsvertragDWS (CH) IIdiese abgesichert sind – aus Veränderungen der Devisenkurse resultieren. Bei festverzinslichenWertpapieren und Wertrechten sind solche Kursänderungen auch von deren Laufzeiten abhängig. Diefestverzinslichen Anlagen mit kürzeren Laufzeiten weisen in der Regel geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten auf. Eine Steigerung des allgemeinen Zinsniveauskann bei festverzinslichen Anlagen zu Kursrückgängen führen, während andererseits ZinsrückgängeKurssteigerungen nach sich ziehen können. Das mit einer Anlage verbundene Bonitätsrisiko, d.h. dasRisiko des Vermögensverfalls von Schuldnern, kann auch bei sorgfältigster Auswahl zu erwerbenderAnlagen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Fondsleitung versucht, unter Anwendung vonmodernen Analysemethoden, die bestehenden Risiken einer Anlage zu minimieren und die Chancenzu erhöhen.Es kann keine Zusicherung gemacht werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.Dementsprechend kann der Wert der Anteile und deren Ertrag sowohl zu- als auch abnehmen.Besonderheiten und potentielle Risiken der Anlagen und MärkteAllgemeinesDie Anlagen, in die die Fondsleitung für Rechnung der kollektiven Kapitalanlage investiert, enthaltenneben den Chancen auf Wertsteigerung auch Risiken. So können Wertverluste auftreten, indem derMarktwert der Anlagen gegenüber dem Einstandspreis fällt. Veräussert der Anleger Anteile der kollektiven Kapitalanlage zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in der kollektiven Kapitalanlage befindlichen Anlagen gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das vonihm in die kollektive Kapitalanlage investierte Geld nicht oder nicht vollständig zurück. Obwohl jedekollektive Kapitalanlage stetige Wertzuwächse anstrebt, können diese nicht garantiert werden. DasRisiko des Anlegers ist jedoch auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über dasvom Anleger investierte Geld hinaus besteht nicht.Mögliches AnlagespektrumUnter Beachtung der durch das Kollektivanlagegesetz und den Fondsvertrag vorgegebenen Anlagegrundsätze und -grenzen, die für die kollektive Kapitalanlage einen weiten Rahmen vorsehen, kanndie Anlagepolitik darauf ausgerichtet sein, schwerpunktmässig Anlagen z. B. nur weniger Branchen,Märkte oder Regionen/Länder zu erwerben. Die Konzentration auf wenige spezielle Anlagesektorenkann mit besonderen Chancen verbunden sein, denen aber auch entsprechende Risiken (z. B. Marktenge, hohe Schwankungsbreite innerhalb bestimmter Konjunkturzyklen) gegenüberstehen. Über denInhalt der Anlagepolitik informiert der Jahresbericht nachträglich für das abgelaufene Berichtsjahr.GeldmarktfondsrisikoGeldmarktfonds sind hauptsächlich folgenden Risiken ausgesetzt:Geldmarktfonds investieren in Anlagen, die grundsätzlich leicht handelbar sind und daherunter normalen Umständen zu ihrem Marktwert verkauft werden können. Es kann jedoch nichtausgeschlossen werden, dass in gewissen Extremsituationen (z.B. Marktturbulenzen) dieHandelbarkeit der Anlagen des Fonds eingeschränkt ist. In solchen Situationen können dieAnlagen des Fonds nur mit einem Verlust verkauft werden, was zu einer Wertverminderungdes Fonds führt.Investitionen in Schuldverschreibungen sind dem Risiko ausgesetzt, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.MarktrisikoDie Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklungder Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allge10

Verkaufsprospekt mit integriertem FondsvertragDWS (CH) IImeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.Länder- oder TransferrisikoVom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrundfehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oderüberhaupt nicht erbringen kann. So können z. B. Zahlungen, auf die die kollektive Kapitalanlage Anspruch hat, ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungennicht mehr konvertierbar ist.AbwicklungsrisikoInsbesondere bei der Investition in nicht kotierte Effekten besteht das Risiko, dass die Abwicklungdurch ein Transfersystem aufgrund einer verzögerten oder nicht vereinbarungsgemässen Zahlungoder Lieferung nicht erwartungsgemäss ausgeführt wird.LiquiditätsrisikoFür die kollektive Kapitalanlage dürfen Anlagen getätigt werden, die nicht an einer Börse zugelassenoder in einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt einbezogen sind. Der Erwerbderartiger Anlagen ist mit der Gefahr verbunden, dass es insbesondere zu Problemen bei der Weiterveräusserung der Anlagen an Dritte kommen kann.AusfallrisikoDurch den Ausfall eines Emittenten oder einer Vertragsgegenpartei können Verluste für die kollektiveKapitalanlage entstehen. Das Emittentenrisiko beschreibt die Auswirkung der besonderen Entwicklungen des jeweiligen Emittenten, die neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Kurseiner Anlage einwirken. Auch bei sorgfältiger Auswahl der Anlagen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Emittenten eintreten. Das Gegenparteirisiko beinhaltetdas Risiko der Partei eines gegenseitigen Vertrages, mit der eigenen Forderung teilweise oder vollständig auszufallen. Dies gilt für alle Verträge, die für Rechnung einer kollektiven Kapitalanlage geschlossen werden.Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass bei Anlagen in Derivate und strukturierte Produkte einzusätzliches Gegenparteirisiko wie oben erwähnt auch für den Emittenten des jeweiligen Derivatesbzw. strukturierten Produktes gilt.WährungsrisikoSofern Vermögenswerte einer kollektiven Kapitalanlage in anderen Währungen als der jeweiligenFondswährung angelegt sind, erhält die kollektive Kapitalanlage die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber derFondswährung, so reduziert sich der Wert der kollektiven Kapitalanlage.VerwahrrisikoMit der Verwahrung von Anlagen insbesondere im Ausland ist ein Verlustrisiko verbunden, das ausInsolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder einesUnterverwahrers resultieren kann.KonzentrationsrisikoWeitere Risiken können dadurch entstehen, dass eine Konzentration der Anlage in bestimmte Anlagen oder Märkte erfolgt. Dann ist die kollektive Kapitalanlage von der Entwicklung dieser Anlagen oderMärkte besonders stark abhängig.11

Verkaufsprospekt mit integriertem FondsvertragDWS (CH) IIPerformancerisikoEine positive Wertentwicklung kann mangels einer von einer Drittpartei ausgesprochenen Garantienicht zugesagt werden. Ferner können für eine kollektive Kapitalanlage erworbene Anlagen eine andere Wertentwicklung erfahren, als beim Erwerb zu erwarten war.Politisches Risiko / RegulierungsrisikoFür die kollektive Kapitalanlage dürfen Anlagen im Ausland getätigt werden. Damit geht das Risikonachteiliger internationaler politischer Entwicklungen, Änderungen der Regierungspolitik, der Besteuerung und anderer rechtlicher Entwicklungen einher.InflationsrisikoDie Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Anlagen.Rechtliches und steuerliches RisikoDie rechtliche und steuerliche Behandlung von kollektiven Kapitalanlagen kann sich in unabsehbarerund nicht beeinflussbarer Weise ändern.Auflösung oder VerschmelzungGemäss dem Fondsvertrag ist es der Fondsleitung möglich, die kollektive Kapitalanlage aufzulösen,oder sie mit einer anderen, ebenfalls von ihr verwalteten kollektiven Kapitalanlage zu verschmelzen.Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisierenkann.Risiko der RücknahmeaussetzungDie Anleger können grundsätzlich von der Fondsleitung die bewertungstägliche Rücknahme ihrerAnteile verlangen. Die Fondsleitung kann die Rücknahme der Anteile jedoch bei Vorliegen aussergewöhnlicher Umstände zeitweilig aussetzen, und die Anteile erst später zu dem dann gültigen Preiszurücknehmen (siehe § 17 Ziff. 4 Fondsvertrags). Dieser Preis kann niedriger liegen, als derjenige vorAussetzung der Rücknahme.SchlüsselpersonenrisikoKollektive Kapitalanlagen, deren Anlageergebnis in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt,haben diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidungen ihres Managements zu v

Verkaufsprospekt mit integriertem Fondsvertrag DWS (CH) II 3 Inhalt Teil A - Prospekt 1. Funktionsträger des Umbrella-Fonds 2. Allgemeine Angaben zum Umbrella-Fonds