Münchner Fachanwaltstag IT-Recht Vertrieb Von Apps über App- Stores

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In Kooperation mitMünchner Fachanwaltstag IT-RechtVertrieb von Apps über AppStoresOrganisatorische, technische und rechtlicheAspekte aus Sicht des Entwicklers

Warum dieser www.mobilesta:s:cs.com/mobile- ‐sta:s:cs/24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast2

Warum dieser /www.mobilesta:s:cs.com/mobile- ‐sta:s:cs/24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast3

Warum dieser Vortrag?Die Weiterentwicklung der 4. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast4

Warum dieser Vortrag?Die Weiterentwicklung der mo.com/publica:ons24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast5

Warum dieser Vortrag?Die Weiterentwicklung der mo.com/publica:ons24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast6

Warum dieser Vortrag?Die Weiterentwicklung der RevenuesARPD www.dis:mo.com/publica:ons24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast7

Warum dieser Vortrag?DieHerausforderung--Geldverdienen!--Ø 0,38pro :ons24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast8

Warum dieser blica:ons24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast9

Warum dieser blica:ons24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast10

Übersicht Organisation Der Entwickler Account Der Freigabeprozess Die Weiterentwicklung Technik Die Plattformen und Tools Native App versus Web App Hybrid Apps, der neue Weg? Recht Der Entwickler zwischen App-Store und AGB Der Datenschutz, wer schützt was? Rechtsprobleme am Beispiel Gewährleistung24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast11

Übersicht Organisation Der Entwickler Account Der Freigabeprozess Die Weiterentwicklung Technik Die Plattformen und Tools Native App versus Web App Hybrid Apps, der neue Weg? Recht Der Entwickler zwischen App-Store und AGB Der Datenschutz, wer schützt was? Rechtsprobleme am Beispiel Gewährleistung24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast12

Apple Developer Account24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast13

Apple Developer AccountDie wichtigsten Eckdaten Mitgliedschaft kostet US 99,00 pro JahrEnterprise Account verfügbar (US 299,00)Eigene Apple ID als Developer notwendigD-U-N-S Nummer für Unternehmen erforderlich(https://www.upik.de/upik anfrage.cgi) Intel Mac mit OS X 10.8 Mountain Lion oderneuerer Version zur Entwicklung erforderlich Keine automatische Verlängerung Apps können vor Veröffentlichung getestetwerden24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast14

Ein kleiner Exkurs J 24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast15

Ein kleiner Exkurs J B2B Apps für dezidierte Kunden Programm für Volumenlizenzen von Apple Eigener Store für solche Anwendungen (VPPStore), der nur für Unternehmen offen ist Eigener Deployment Prozess wird angeboten Auswahl von Apps in Art und Menge und dannVerteilung über MDM Systeme oderGutscheincodes Möglichkeit auch für Auftragsentwicklungen24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast16

Android Developer Account24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast17

Android Developer AccountDie wichtigsten Eckdaten Für das Konto der Google Play DeveloperConsole wird einmalig eine Registrierungsgebühr von US 25,00 erhoben Für die Zahlungsabwicklung ist ein „GoogleWallet Account“ erforderlich Unbegrenzte Laufzeit mit 30 TagenKündigungsfrist Entwicklung auf Google SDK unter Windows Test nur außerhalb des App-Stores möglich24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast18

Der Freigabeprozess24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast19

Der Freigabeprozess Die fertige App wird im iOS DevCenter hochgeladen und durchläuft dann einen umfangreichenPrüfungs- und Freigabeprozess Bevorzugte Prüfung beikritischen Bugs oder zeitkritischen Vorfällen, die mit derVersion beseitigt werden Prüfung sowohl auf technischeAspekte, wie auchErscheinungsbild undBedienbarkeit24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast20

Der Freigabeprozess24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast21

Der Freigabeprozess Die fertige App wird in der Google PlayDeveloper Console hochgeladen und durchläuft dann einen einfachen Prüfungs- undFreigabeprozess24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast22

Der Freigabeprozess Die funktionalen undinhaltlichen Tests sindteilweise vorab durch denEntwickler durchzuführen24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast23

Der FreigabeprozessAktuelle Entwicklungen bei der Freigabe Verschärfung nicht nur der technischen, sondernauch der inhaltlichen und gestalterischenAnforderungen Kontrolle der notwendigen Zugriffsmöglichkeitender App auf Informationen auf dem Device wirdverstärkt (z.B. Geodaten) Ausschluss von Missbrauch oder Daten-spionagewird durch „Sandboxing“ angestrebt und wirdnach und nach vorgeschrieben Ziel ist die Anhebung der Qualität der Apps!24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast24

Der Freigabeprozess am BeispielQuellederGrafik:ScreenshotApple.com24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast25

Der Freigabeprozess am Beispiel Apps that crash will be rejectedApps that exhibit bugs will be rejectedApps that do not perform as advertised by developer will be rejectedApps that include undocumented or hidden features inconsistent withthe description of the App will be rejectedApps that use non-public APIs will be rejectedApps that read or write data outside its designated container area willbe rejectedApps that download code in any way or form will be rejectedApps that install or launch other executable code will be rejectedApps that are "demo", "trial", or "test" versions will be rejected. BetaApps may only be submitted through TestFlight and must follow theTestFlight guidelinesiPhone Apps must also run on iPad without modification, at iPhoneresolution, and at 2X iPhone 3GS resolution24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast26

Der Freigabeprozess am Beispiel Apps that duplicate Apps already in the App Store may be rejected,particularly if there are many of them, such as fart, burp, flashlight, andKama Sutra AppsApps that are not very useful, unique, are simply web sites bundledas Apps, or do not provide any lasting entertainment value may berejectedApps that are primarily marketing materials or advertisements will berejectedApps that are intended to provide trick or fake functionality that arenot clearly marked as such will be rejectedApps larger than 100MB in size will not download over cellular networks(this is automatically prohibited by the App Store)Multitasking Apps may only use for their intended purposes: VoIP, audioplayback, locatiobackground services n, task completion, localnotifications, etc.24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast27

Der Freigabeprozess am Beispiel Apps that browse the web must use the iOS WebKit framework andWebKit JavascriptApps that encourage excessive consumption of alcohol or illegalsubstances, or encourage minors to consume alcohol or smokecigarettes, will be rejectedApps that provide incorrect diagnostic or other inaccurate devicedata will be rejectedDevelopers "spamming" the App Store with many versions ofsimilar Apps will be removed from the iOS Developer ProgramApps that are simply a song or movie should be submitted to theiTunes store.Apps that are simply a book should be submitted to the iBooksStoreApps that arbitrarily restrict which users may use the App, such asby location or carrier, may be rejected24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast28

Der Freigabeprozess am Beispiel Apps must follow the iOS Data Storage Guidelines or they willbe rejected Apps that are offered in Newsstand must comply with schedules1, 2 and 3 of the Program License Agreement or they will berejected Apps that display Apps other than your own for purchase orpromotion in a manner similar to or confusing with the App Storewill be rejected Apps may display and recommend apps other than your ownonly if the collection is designed for a specific approved need(e.g. health management, aviation, accessibility, etc.) orprovides significant added value for a specific group ofcustomers, or they will be rejected24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast29

Weiterentwicklungen Weiterentwicklungen sind grundsätzlich relativleicht möglich Verkürzter Freigabeprozess, außer beiÄnderung grundlegender Funktionen Teilweise automatisierter Vergleichsprozesszwischen Grundversion/Weiterentwicklung Für Weiterentwicklungen kann bei Einmalentgelt kein Wartungsentgelt verlangt werden In Abomodellen ist die Weiterentwicklung vomAboentgelt enthalten24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast30

Übersicht Organisation Der Entwickler Account Der Freigabeprozess Die Weiterentwicklung Technik Die Plattformen und Tools Native App versus Web App Hybrid Apps, der neue Weg? Recht Der Entwickler zwischen App-Store und AGB Der Datenschutz, wer schützt was? Rechtsprobleme am Beispiel Gewährleistung24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast31

Plattformen und ToolsApp Entwicklung für iOS24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast32

Plattformen und ToolsApp Entwicklung für iOS Intel Mac mit OS X 10.8 Mountain Lion oderneuerer Version zur Entwicklung erforderlich Umfangreiche Ressourcen für die Entwicklung(Software Development Kit SDK) Grundsätzlich Entwicklung in Cocoa andObjective-C, ab iOS 8 auch SWIFT als neueProgrammiersprache verfügbar Keine Möglichkeit der Integration von JAVAAnwendungen24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast33

Plattformen und ToolsApp Entwicklung für Android24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast34

Plattformen und ToolsApp Entwicklung für Android Entwicklung auf Google SDK unter Windows Umfangreiche Ressourcen für die Entwicklung(Software Development Kit SDK) Eine hohe Zahl von Standardschnittstellen(API s) zu verschiedenen Anwendungenverfügbar (z.B. Google und Google Maps) Google nutzt bei der Umsetzung JAVA, sodass auch in den Apps JAVA Anwendungenzur Verfügung stehen24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast35

Native App versus Web AppProgrammierungin eloper.android.com24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast36

Native App versus Web App Von nativen Apps spricht man, wenn die App mitdem jeweiligen SDK des Anbieters desBetriebssystems programmiert ist. Diese Appskönnen direkt beim App-Store eingereicht werdenund funktionieren auch ohne Internetverbindung. Von einer Web-App spricht man, wenn die Appentweder in einem App-Rahmen oder auf einemHTML5 fähigen Browser läuft. Über Web-App jedoch teilweise kein oder nureingeschränkter Zugriff auf betriebssystem-naheFunktionen.24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast37

Native App versus Web AppWelche App? – eine Frage der Anwendung! Höhere Geschwindigkeit der App und breiteresSpektrum an Werkzeugen bei nativen Apps Schnelle Verfügbarkeit und leichte Updates beiWeb-Apps Keine Bindung an Entwicklungsumgebungen beiWeb-Apps Schnellere Portierbarkeit auf andere Systeme beiWeb-Apps Eingeschränkte Anbindung zum Betriebssystembei Web-Apps, damit Funktionsbeschränkungen24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast38

Native App versus Web brid- ‐apps/,FelixWeiss24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast39

Hybrid Apps – der neue Weg?Hybrid Apps – eine Frage der ßmann24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast40

Hybrid Apps – der neue Weg?Hybrid Apps – eine Frage der Verteilung Einheitliches technisches und visuellesGrunddesign für alle Plattformen Innerhalb der App werden auf native Funktionenund Web-Inhalte zugegriffen Vorteil ist das vereinfachte dynamischeNachladen von Inhalten Nachteil ist der teilweise eingeschränkte Zugriffauf das Betriebssystem Hybrid-Apps in den Stores nur eingeschränktzulässig24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast41

Übersicht Organisation Der Entwickler Account Der Freigabeprozess Die Weiterentwicklung Technik Die Plattformen und Tools Native App versus Web App Hybrid Apps, der neue Weg? Recht Der Entwickler zwischen App-Store und AGB Der Datenschutz, wer schützt was? Rechtsprobleme am Beispiel Gewährleistung24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast42

Recht – die AusgangslageDas „Trilemma“ des App-Entwicklerszwischen App Shop, Kunde und Recht?App-EntwicklerKundekauft bezahlt entwickeltApp-StoreBetreiber24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast43

Recht – die AusgangslageDas „Trilemma“ des App-Entwicklerszwischen App Shop, Kunde und Recht Verkäufer und Entwickler fallen auseinander Der Entwickler hat normaler Weise kein direktesVertragsverhältnis zum Kunden, oder doch? Das Vertragsverhältnis zwischen Kunden undApp-Store Betreiber wird alleine von letzterembestimmt (AGB, Abrechnung etc.) Der Kunde kommt aber auf den Entwickler zu,wenn etwas nicht geht oder Probleme entstehen24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast44

Datenschutz – wer schützt was?Verantwortlichkeit für den Datenschutz Empfänger ist jede Person oder Stelle, die Daten erhält. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit diesesGesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubtoder der Betroffene eingewilligt hat. Werden personenbezogene Daten beim Betroffenenerhoben, so ist er von der verantwortlichen Stelle überdie Identität der verantwortlichen Stelle, dieZweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung oderNutzung und die Kategorien von Empfängern nur, soweitder Betroffene nach den Umständen des Einzelfallesnicht mit der Übermittlung an diese rechnen muss24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast45

Datenschutz – wer schützt was?Verantwortlichkeit für den Datenschutz Empfänger App-Store Betreiber Empfänger der Entwickler? Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift § 28 BDSG? Einwilligung des Betroffenen im App-Store? Einwilligung des Betroffenen in der App durch Benutzung? Identität der verantwortlichen Stelle App-Store Betreiber? Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung oderNutzung und die Kategorien von Empfängern wo werdendie Daten denn eigentlich genutzt?24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast46

Datenschutz – wer schützt was?Verantwortlichkeit für den Datenschutz Stellungnahme 02/2013 zu Apps auf intelligentenEndgeräten der ARTIKEL-29-Datenschutzgruppe Die wichtigsten Datenschutzrisiken für Endnutzer sind diemangelnde Transparenz und die mangelnde Kenntnis dervon einer App aus geführten Verarbeitungen sowie dasFehlen einer expliziten Einwilligung des Endnutzers vor derVerarbeitung. Zu den datenschutzrechtlich relevanten Akteuren gehörenEntwickler und Eigentümer von Apps, App-Stores, Herstellervon Betriebssystemen und Endgeräten sowie andere Dritte,die an der Erfassung und Verarbeitung personenbezogenerDaten von intelligenten Endgeräten beteiligt sein können24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast47

Datenschutz – wer schützt was?Verantwortlichkeit für den Datenschutz App Entwickler müssen daher: eine Einwilligung einholen, bevor die App beginnt,Informationen vom Endgerät zu lesen oder auf dem Gerät zuspeichern (d.h. vor Installation der App). Eine solcheEinwilligung muss ohne Zwang, für den konkreten Fall und inKenntnis der Sachlage erteilt werden; eine differenzierte Einwilligung für jede Daten-Art einholen,auf die die App zugreift – zumindest für die KategorienStandort, Kontakte, eindeutige Gerätekennung, Identität derbetroffenen Person, Identität des Telefons, Kreditkarten- undZahlungsdaten, Telefonie und SMS, Browserverlauf, E-Mail,Authentifizierungsdaten für soziale Netzwerke undbiometrische Daten;24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast48

Datenschutz – wer schützt was?Verantwortlichkeit für den Datenschutz App Entwickler müssen daher:?24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast49

Datenschutz – wer schützt was?Apple Review Regelungen - 17. Privacy17.1 Apps cannot transmit data about a user without obtaining the user's priorpermission and providing the user with access to information about how and wherethe data will be used17.2 Apps that require users to share personal information, such as email addressand date of birth, in order to function will be rejected17.3 Apps may ask for date of birth (or use other age-gating mechanisms) only forthe purpose of complying with applicable children's privacy statutes, but must includesome useful functionality or entertainment value regardless of the user's age17.4 Apps that collect, transmit, or have the capability to share personal information(e.g. name, address, email, location, photos, videos, drawings, the ability to chat,other personal data, or persistent identifiers used in combination with any of theabove) from a minor must comply with applicable children's privacy statutes, andmust include a privacy policy17.5 Apps that include account registration or access a user’s existing accountmust include a privacy policy or they will be rejected24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast50

Datenschutz – wer schützt was?Apples Advertising Identifier darf ausschließlich zu Werbezwecken benutztwerden, betont der iPhone-Hersteller in einer Mitteilung an Entwickler. iOSApps, die die ID verwenden, aber keine Werbung ausliefern, sollen nicht in denApp Store gelangen. (Heise Meldung vom 01.09.2014)24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast51

Datenschutz – wer schützt was?Apple-Chef Tim Cook startet DatenschutzOffensive:Die NSA-Enthüllungen haben Misstrauen gegenüber den IT-Riesen aus den USA gesät. Applelegt jetzt bei der Sicherheit nach – und gibt unteranderem an, dass es mit iOS 8 nicht möglich sei,Daten von geschützten Geräten zu extrahieren.Apple verspricht seinen Kunden einen besserenSchutz ihrer Privatsphäre. Im Rahmen dergestrigen Veröffentlichung von iOS 8 hat deriPhone-Hersteller auch eine neue Website freigegeben, auf der sich Firmenchef Tim Cook direktan die Nutzer wendet. Darin schreibt er, Applebedeute das Vertrauen seiner Nutzer "alles".(Mac & i Meldung vom 18.09.2014)24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast52

Datenschutz – wer schützt was?Google Play Vereinbarung für denEntwicklervertrieb:4.3 Sie verpflichten sich, beim Vertrieb vonProdukten über Android Market dieDatenschutzrechte und anderen gesetzlichverankerten Rechte von Nutzern zu achten. WennNutzer Ihnen Nutzernamen, Passwörter oderandere Anmeldeinformationen bereitstellen oderwenn Ihr Produkt auf diese Informationen zugreiftund sie verwendet, müssen Sie die Nutzer daraufhinweisen, dass Ihr Produkt auf dieseInformationen zugreift. Sie sind zudemverpflichtet, den betreffenden Nutzern rechtlicheinwandfreie Datenschutzhinweise sowie einenentsprechenden Schutz zu bieten. Weiterhin darfIhr Produkt diese Informationen nur zu denbegrenzten Zwecken verwenden, denen derNutzer zugestimmt hat. 24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast53

Datenschutz – wer schützt was?Google Play Vereinbarung für denEntwicklervertrieb: Wenn Ihr Produkt von Nutzern bereitgestelltepersönliche oder sensible Daten speichert, mussdies auf eine sichere Art und Weise geschehen.Die Daten dürfen nur so lange wie nötiggespeichert werden.Wenn der Nutzer jedoch eine separateVereinbarung mit Ihnen geschlossen hat, nachder persönliche oder sensible Informationen,die direkt mit Ihrem Produkt (andere Produkteoder Anwendungen sind hiervonausgeschlossen) verknüpft sind, von Ihnenoder Ihrem Produkt gespeichert werdendürfen, unterliegt Ihre Verwendung dieserInformationen der betreffenden Vereinbarung. 24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast54

Datenschutz – wer schützt was?Google Play Vereinbarung für denEntwicklervertrieb: Sollte der Nutzer in Ihr Produkt Google KontoInformationen einbringen, darf Ihr Produkt dieseInformationen ausschließlich dazu verwenden,um auf das Google-Konto des Nutzers für diebegrenzten Zwecke, für die Ihnen der Nutzer dieErlaubnis erteilt hat, zuzugreifen.4.4 Sie dürfen keine Kundeninformationen, dieSie über Android Market erhalten haben, dazuverwenden, Produkte außerhalb von AndroidMarket zu verkaufen oder zu vertreiben.4.2 Dies umfasst auch alle Gesetze in Bezugauf den Import bzw. Export von Daten oderSoftware in die oder aus den USA oderentsprechende andere Länder.24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast55

Rechtsprobleme am Beispiel GewährleistungGewährleistung ohne Vertrag? Vertragsschluss in der Praxis zwischen demKunden und dem App-Store Anbieter Der App-Store Anbieter erbringt aber selbst keineGewährleistung (jedenfalls in der Praxis) Nur eingeschränkte Möglichkeit eines(wirksamen) direkten Vertragsschlusses mit demKunden Nachbesserung durch neue Version aber nurmöglich, solange die App im App-Store ist Problem: Bug-Fixing nach End of Life der App24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast56

Rechtsprobleme am Beispiel GewährleistungGewährleistung ohne Vertrag? 5.4 Google Developer Agreement: Sie erteilen den Nutzern einnicht-exklusives, weltweites und unbefristetes Nutzungsrecht zurVervielfältigung, Anzeige und Nutzung der Produkte auf dem Gerät.Wenn Sie sich dafür entscheiden, können Sie Ihrem Produkt eineseparate Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) beifügen, die dasNutzungsrecht an dem Produkt anstelle des vorangegangenenSatzes regelt.Soweit dies nicht in diesen Nutzungsbedingungen oder in denzusätzlichen Bedingungen ausdrücklich erklärt wird, machen wederGoogle noch die mit Google verbundenen Unternehmen oder dieLieferanten oder Vertriebspartner von Google spezifischeZusicherungen in Bezug auf die Dienste oder übernehmen in dieserHinsicht irgendwelche Garantien. Wir machen beispielsweise keineZusagen bezüglich der Inhalte in den Diensten, hinsichtlichspezifischer Funktionalitäten der Dienste oder deren Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit oder Eignung der Dienste für Ihre Zwecke. Wirstellen die Dienste in der jeweils aktuellen Form bereit.24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast57

Rechtsprobleme am Beispiel GewährleistungGewährleistung ohne Vertrag? 4. Warranty: You must be solely responsible for any productwarranties, whether express or implied by law, to the extent noteffectively disclaimed. The EULA must provide that, in the eventof any failure of the Licensed Application to conform to anyapplicable warranty, the end-user may notify Apple, and Applewill refund the purchase price for the Licensed Application to thatend-user; and that, to the maximum extent permitted byapplicable law, Apple will have no other warranty obligationwhatsoever with respect to the Licensed Application, and anyother claims, losses, liabilities, damages, costs or expensesattributable to any failure to conform to any warranty will be Yoursole responsibility.( Apple Instructions for Minimum Terms of developer’s End-User License Agreement)24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast58

Rechtsprobleme am Beispiel GewährleistungGewährleistung ohne Vertrag? iTunes verkauft Ihnen eine Lizenz zur Nutzungder Produkte. Wenn Sie ein Produkt von iTunes gekauft haben,begründet die Lizenz eine bindende Vereinbarungunmittelbar zwischen Ihnen und demVeröffentlicher des Produktes, die Ihre Nutzungdieses Produktes regelt.(NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES MAC APP STORES, DES APP STORESUND DES IBOOKS STORES)24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast59

TOR.DE24. Oktober 2014Referent: RA Christian R. Kast60

(Software Development Kit SDK) Grundsätzlich Entwicklung in Cocoa and Objective-C, ab iOS 8 auch SWIFT als neue Programmiersprache verfügbar Keine Möglichkeit der Integration von JAVA Anwendungen 24. Oktober 2014 Referent: RA Christian R. Kast 33 App Entwicklung für iOS Plattformen und Tools