Orientierung über Die Schweisserprüfung Nach

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Orientierung über die Schweisserprüfung nachSN EN 287-1 / SN EN ISO 9606Allgemeine InformationenDas Ziel der ISO (International Organization for Standardization), die Prüfung von Schweissernin der ganzen Welt nach der gleichen Norm durchzuführen, konnte leider nicht realisiert werden.Wegen Einsprachen von zwei Ländern wurde die bereits durch alle Vernehmlassungsverfahrengelaufene Norm ISO 9606 Teil 1 (Stahl) auf politischer Ebene blockiert. Die CEN hat daraufhinentschieden, die EN 287-1 für Stahl zu aktualisieren. Seit September 2011 gibt es nun dieüberarbeitete SN EN 287-1.EN ISO Normen für die Prüfung von Schweissern sind für folgende Werkstoffe vorhanden:- EN ISO 9606-2Aluminium/Aluminiumlegierungen- EN ISO 9606-3Kupfer/Kupferlegierungen- EN ISO 9606-4Nickel/Nickellegierungen,- EN ISO 9606-5Titan/Titanlegierungen, Zirkon/ ZirkonlegierungenTeil 1, allgemein gültige Regelungen1. Zweck der PrüfungDie Schweisserprüfung dient der vorbeugenden Gütesicherung beim manuellen Schweissen.Durch die bestandene Schweisserprüfung qualifiziert sich der Schweisser für die Ausführungvon qualitativ anspruchsvollen Schweissarbeiten im Gültigkeitsbereich seiner Prüfung(en).2. PrüfungsumfangDie Schweisserprüfung ist eine Handfertigkeitsprüfung. Die Art und Anzahl der Prüfstücke richtet sich nach dem gewünschten Einsatzbereich. Die Durchführung der Fachkundeprüfung istfakultativ und wird für den Arbeitsplatz Schweiz nicht verlangt. Schweisser, die in Deutschlandeingesetzt werden, haben in der Fachkundeprüfung mindestens ihre Kenntnisse im Bereich derArbeitssicherheit nachzuweisen.3. PrüfungsdurchführungDie Schweisserprüfung ist unter der Aufsicht eines Beauftragten der anerkannten Prüfstelledurchzuführen. Prüfungen können anschliessend an einen Schweisskurs oder zu einem festgelegten Termin beim Schweizerischen Verein für Schweisstechnik SVS in Basel abgelegt werden. Auf besonderen Wunsch erfolgt die Prüfungsabnahme auch in der Werkstatt des Auftraggebers durch einen Beauftragten des SVS.Zu beachten ist:Die Art der Prüfstücke muss auf die Fertigung abgestimmt sein.Es sollen nicht die Prüfstücke mit dem grössten Geltungsbereich geschweisst werden,sondern diejenigen, die den vorhandenen Fertigungsbereich entsprechend abdecken.Alle Prüfstücke sind verwechslungsfrei zu kennzeichnen.Orientierung über die Schweisserprüfung nach SN EN 287-1 (2011) / SN EN ISO 9606Ausgabe 30.01.2012 revidiert: 18.03.2013 T. MeierSeite 1 von 17

Es ist nach einer schriftlichen Schweissanweisung (WPS) zu schweissen, die von derbetrieblichen Schweissaufsicht zu erstellen ist. Musterformulare können beim SVS bezogen werden.Die Zeit zum Schweissen der Prüfstücke muss den üblichen Fertigungsbedingungenentsprechen.Alle Prüfstücke müssen in der Wurzel- und Decklage eine Unterbrechung und eine Neuansatzstelle aufweisen.Schleifarbeiten dürfen nur in einem für die Fertigung üblichen Umfang vorgenommenwerden. Das Beschleifen der sichtbaren Nahtwurzel- und Decklagenseite ist nicht erlaubt. (Ausgenommen Anfang und Ende nach SN EN 287-1 / 6.3). Für jedes Schleifenist vorgängig die Erlaubnis des Prüfungsabnehmers einzuholen.4. SchweissverfahrenFür jedes Schweissverfahren müssen separate Schweisserprüfungen abgelegt werden. DieSchweissprozesse nach dieser Norm schliessen nur solche Schweissprozesse ein, die alsHandschweissen oder teilmechanisiertes Schweissen bezeichnet werden.Ordnungsnummern der Schweissverfahren nach EN ISO 4063 3145Lichtbogenhandschweissen mit StabelektrodeMetall-Lichtbogenschweissen mit Fülldrahtelektrode ohne SchutzgasUnterpulverschweissen mit MassivdrahtelektrodeUnterpulverschweissen mit FülldrahtelektrodeMetall-Inertgasschweissen mit Massivdrahtelektrode (MIG)Metall-Aktivgasschweissen mit Massivdrahtelektrode (MAG)Metall-Aktivgasschweissen mit schweisspulvergefüllter DrahtelektrodeMetall-Aktivgasschweissen mit metallpulvergefüllter DrahtelektrodeWolfram-Inertgasschweissen mit Massivdraht- oder Massivstabzusatz (WIG)Wolfram-Inertgasschweissen ohne SchweisszusatzWolfram-Inertgasschweissen mit Fülldraht- oder FüllstabzusatzWolfram-Inertgasschweissen mit Massivdraht- oder Massivstabzusatz, inertes Gasmit reduzierenden GasanteilenPlasmaschweissenGasschweissen mit Sauerstoff-Acetylen-Flamme15311Es ist erlaubt, am gleichen Prüfstück zwei verschiedene Schweissverfahren einzusetzen undsich somit für beide Verfahren zu qualifizieren.Beispiel: Wurzelschweissung mit Verfahren 141, Füll- und Decklagen mit Verfahren 111.Der Einsatzbereich der beiden Verfahren ergibt sich aus der jeweils geschweissten Lagenartund der eingebrachten Schweisslagendicke:Annahme Gesamt-Wanddicke141-Wurzelschweissung111-Füll- und Decklagenschweissungs 14 mm Gültigkeitsbereich 5.0 mms 3 mm Gültigkeitsbereich 3.0 – 6.0mm (nb)s 11 mm Gültigkeitsbereich 3.0 – 22 mm (mb)Orientierung über die Schweisserprüfung nach SN EN 287-1 (2011) / SN EN ISO 9606Ausgabe 30.01.2012 revidiert: 18.03.2013 T. MeierSeite 2 von 17

5. PrüfstückeEs wird unterschieden umpfnaht:Rohrkehlnaht:TTBWFWFür die Blechstumpfnaht betragen die Abmessungen der Einzelbleche mindestens 125 x 300mm, für die Blechkehlnaht 125 x 150 mm. Die Länge der einzelnen Rohrabschnitte für dieRohrstumpf- und Kehlnaht beträgt 125 mm.GeltungsbereicheDie Stumpfnähte qualifizieren keine Kehlnähte oder umgekehrt.Wenn eine Stumpfnahtprüfung geschweisst wurde, kann ergänzend ein Kehlnahtprüfstück geschweisst werden. Die Blechdicke muss min. 10mm betragen, die Ausführungerfolgt einlagig in der Position PB. Diese ergänzende Prüfung qualifiziert alle Kehlnähteim Geltungsbereich der Stumpfnahtqualifizierung.Die Rohrschweissung D 25 mm schliesst die Blechschweissung ein.Die Blechschweissung schliesst Rohrschweissungen ein für:D 150 mm bei den Positionen PA, PB und PCD 500 mm bei allen Positionen.Das Schweissen mit Zusatzwerkstoff deckt das Schweissen ohne Zusatzwerkstoff ab,aber nicht umgekehrt.6. Geltungsbereich für Schweissnahteinzelheiten von Stumpfnähten7. SchweisspositionenDie Schweisspositionen werden durch den Buchstaben „P“ plus einen Buchstaben in alphabetischer Reihenfolge gekennzeichnet. Ausnahme: schräg liegende Achse beim Rohrschweissen.Die Schweissposition bei Rohren mit geneigten Achsen mit Schweissrichtung „steigend“ (H)und einem Neigungswinkel von 45 wird wie folgt bezeichnet:H-L045Die Schweissposition bei Rohren mit geneigten Achsen mit Schweissrichtung „fallend“ (J)und einem Neigungswinkel von 45 wird wie folgt bezeichnet:J-L045Orientierung über die Schweisserprüfung nach SN EN 287-1 (2011) / SN EN ISO 9606Ausgabe 30.01.2012 revidiert: 18.03.2013 T. MeierSeite 3 von 17

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Geltungsbereich der Schweisspositionen8. Auswertung der PrüfungAlle Prüfstücke werden zuerst einer Sichtkontrolle unterworfen.Kontrollpunkte sind:- keine Spritzer und Schlackenreste- keine Beschleifung von Wurzel und Decklage- Ansatzstelle in Wurzel und Decklage- keine Poren und Risse an der Oberfläche- Form von Decklage und Wurzel- Masskontrolle bei KehlnähtenErfüllen die Prüfstücke die Bedingungen der Sichtkontrolle, so werden die gemäss dem entsprechenden Normteil geforderten weiteren Prüfungen durchgeführt.Falls ein Prüfstück die Anforderungen der EN 287-1 nicht erfüllt, muss dem Schweisser die Gelegenheit gegeben werden, die Prüfung zu wiederholen.Orientierung über die Schweisserprüfung nach SN EN 287-1 (2011) / SN EN ISO 9606Ausgabe 30.01.2012 revidiert: 18.03.2013 T. MeierSeite 6 von 17

9. PrüfungsbescheinigungAus den Prüfungsangaben kann der Geltungsbereich der Prüfung ermittelt werden.Die Angaben werden in EDV-erfassbarer Form wiedergegeben.Beispiele von vollständigen Prüfungsbezeichnungen:1EN 287-1 (2011)21113P4BW51.26B7t10.o8----9PF10ss11nbEN ISO 91011Normteil (EN 287-1 Stahl, EN ISO 9606-4 Nickelwerkstoffe)Schweissverfahren (Ordnungsnummer nach EN ISO 4063-2009)Werkstückart (Blech P, Rohr T)Stumpfnaht BW, Kehlnaht FWWerkstoffgruppe (nach CR ISO 15608)Angaben zu Schweisszusatz (S Massivdraht, oder wm mit Zusatz)WerkstückdickeRohrdurchmesser (bei Blech keine Angabe)Schweissposition (nach EN ISO 6947)Nahtausführung (ss einseitig oder bs beidseitig, nur bei Stumpfnähten)Nahtwurzel (nb ohne Unterlage, mb Schweissbeilage oder Wurzelvorgeschweisst)Falls mehr als ein Prüfstück von einem Schweisser geschweisst worden ist, kann eine Schweisserprüfbescheinigung ausgestellt werden, die die Geltungsbereiche der jeweiligen Prüfstückekombiniert.10. Gültigkeitsdauer und ErneuerungErstmalige PrüfungDie Gültigkeit der Schweisserprüfung beginnt mit dem Datum des Schweissens des (der) Prüfstücke, vorausgesetzt, dass die Prüfungen die Anforderungen der Norm erfüllen.Bestätigung der GültigkeitDie ausgestellte Schweisserprüfung bleibt zwei Jahre gültig, vorausgesetzt dass die Schweissaufsichtsperson oder das verantwortliche Personal des Arbeitgebers bestätigen kann, dass derSchweisser innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereichs gearbeitet hat. Dies muss allesechs Monate bestätigt werden.Orientierung über die Schweisserprüfung nach SN EN 287-1 (2011) / SN EN ISO 9606Ausgabe 30.01.2012 revidiert: 18.03.2013 T. MeierSeite 7 von 17

Verlängerung der GültigkeitsdauerDie Verlängerung der Gültigkeitsdauer um jeweils zwei Jahre durch die Prüfstelle (Ausgabestelle der Bescheinigung) ist möglich wenn:der Schweisser in der Produktion zufriedenstellend gearbeitet hatder Schweisser regelmässig auch die schwierigsten Positionen seines Geltungsbereiches geschweisst hatmindestens zwei Prüfberichte aus dem letzten 6 Monaten über Ultraschall-, Durchstrahlungsprüfung oder zerstörende Prüfungen an von ihm im schwierigsten Geltungsbereich seiner Bescheinigung ausgeführten Schweissarbeiten vorgelegt werden könnenalle Berichte und Unterlagen, die zur Bestätigung genutzt werden müssen, zumSchweisser rückverfolgbar und zuordenbar sind (sie sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren)Schweisserprüfungsbescheinigungen können auch aufgrund erfolgreich abgelegter Verfahrensoder Arbeitsprüfungen ausgestellt oder ihre Gültigkeit sinngemäss verlängert werden.ErneuerungIn allen übrigen Fällen hat der Schweisser eine Erneuerungsprüfung zu bestehen, die nach denRegeln der Erstprüfung durchgeführt wird.11. Anmeldung zur PrüfungDie offiziellen Anmeldeformulare können beim Schweizerischen Verein für Schweisstechnik,4052 Basel, Tel. 061 / 317 84 84, Fax 061 / 317 84 80 bezogen werden. Beim Prüfungsantritthat sich der Schweisser mittels Personalausweis (ID, Reisepass, Führerschein) auszuweisen.12. PrüfkostenFür die Prüfungen gelten die offiziellen Tarife gemäss Preisliste. Die Prüfungskosten basierenauf der Anzahl der geschweissten Prüfungsstücke. Bei Mehrfachprüfungen werden entsprechende Rabatte gewährt. Prüfmaterialien können zur Prüfung mitgebracht werden.13. Weitere InformationenWeiterführende Informationen zu den Schweisserprüfungen und Ansprechpersonen finden Sieauf unserer Homepage: http://www.svsxass.ch/UserFiles/File/pdfdocs/sp orientierung.pdf14. BeschwerderechtPrüfungskandidaten, die der Auffassung sind, während der Prüfung ungerecht behandelt worden zu sein oder mit der Bewertung der Prüfung nicht einverstanden sind, können innerhalb vonzwei Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsresultate eine schriftliche Beschwerde an dieGeschäftsleitung des SVS einreichen. Die dafür vorgesehene Beschwerdekommission behandelt die Beschwerde und entscheidet gegebenenfalls nach Anhörung aller involvierten Personen endgültig. Der Entscheid wird dem Kandidaten schriftlich mitgeteilt.Orientierung über die Schweisserprüfung nach SN EN 287-1 (2011) / SN EN ISO 9606Ausgabe 30.01.2012 revidiert: 18.03.2013 T. MeierSeite 8 von 17

Teil 2, Werkstoffspezifische RegelungenEN 287-1 : Schweisserprüfung an StahlUm die Anzahl der Prüfungen zu reduzieren, sind Werkstoffe mit vergleichbarem Schweissverhalten in Werkstoffgruppen nach CR ISO 15608 eingeteilt.1. Gruppeneinteilung nach CEN ISO/TR 15608Orientierung über die Schweisserprüfung nach SN EN 287-1 (2011) / SN EN ISO 9606Ausgabe 30.01.2012 revidiert: 18.03.2013 T. MeierSeite 9 von 17

2. Geltungsbereich für die GrundwerkstoffeOrientierung über die Schweisserprüfung nach SN EN 287-1 (2011) / SN EN ISO 9606Ausgabe 30.01.2012 revidiert: 18.03.2013 T. MeierSeite 10 von 17

3. Geltungsbereich für die Zusatzstoffe4. Geltungsbereich der Werkstoff- / Schweissgutdicken:von StumpfnähtenOrientierung über die Schweisserprüfung nach SN EN 287-1 (2011) / SN EN ISO 9606Ausgabe 30.01.2012 revidiert: 18.03.2013 T. MeierSeite 11 von 17

Geltungsbereich für Rohraussendurchmesser a)5. Geltungsbereich für Kehlnähte a)Art der Kehlnähte, Geltungsbereich6. Anzahl PrüfstückeBei Rohrschweissungen ist eine Mindestschweissnahtlänge von 150 mm erforderlich. (Bei D 150 mm können zusätzliche Prüfstücke notwendig sein, es sind aber max. 3 Rohre zu schweissen.)Orientierung über die Schweisserprüfung nach SN EN 287-1 (2011) / SN EN ISO 9606Ausgabe 30.01.2012 revidiert: 18.03.2013 T. MeierSeite 12 von 17

EN ISO 9606-2: Schweisserprüfung an Aluminium und seinen Legierungen1. WerkstoffgruppenGruppe 21: Reinaluminium und AlMn-Legierungen mit weniger als 1%Legierungs- und/oder FremdelementenGruppe 22: Nichtaushärtbare Legierungen, z.B. AlMg-, AlSi- und AlMgMn-LegierungenGruppe 23: Aushärtbare Legierungen, z.B. AlMgSi-, AlZnMg-LegierungenGruppe 24: Aluminium-Silicium-Legierungen mit Cu 1% z.B. AlSi-, AlSiMg-LegierungenGruppe 25: Aluminium-Silicium-Kupfer-Legierungen mit 5% Si 14% ; 1% Cu 5%; Mg 0.8%Gruppe 26: Aluminium-Kupfer-Legierungen 2% Cu 6%2. Geltungsbereich für die Grundwerkstoffe, Verbindung unterschiedlicherGruppen und Werkstückdicke

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