Ein Magazin Des Prepaid Verbands Deutschland E. V. Ausgabe 02/18 News

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Ein Magazin desPrepaid Verbands Deutschland e. V.Ausgabe 02/18NewsPolitik —„Cash only“ war gesternAufsicht & Recht —Starke KundenauthentifizierungMarketing —5. Prepaid Kongress: Auf indie ZukunftMarketing —Vorsicht Umsatzsteuer!Was auf GutscheinHerausgeber zukommtHandel —Wissenswertes für denHandelKolumne —Open Banking auf demWeg zum Erfolg?

einfachindividuellsteuerfreiTicket Plus Fit & GesundBetriebliche Gesundheitsförderung,die wirklich Spaß macht!www.edenred.de

InhaltPolitik4„Cash only“ war gesternCvetelina Todorova, Beraterin bei der von Beust & Coll. BeratungsgesellschaftAufsicht & Recht6Starke KundenauthentifizierungMatthias Spangenberg, Regulatory & Governmental AffairsManager bei der Paysafe GroupMarketing85. Prepaid Kongress: Auf in die ZukunftKatrin Barz, Inhaberin von Katrin Barz - kreativ, flexibel, zuverlässig und Mitarbeiterin bei der AG Marketing des PVDMarketing10Vorsicht Umsatzsteuer! Was aufGutschein-Herausgeber zukommtVolker Patzak, Director European Content Acquisition & CardIssuing bei cadooz & epay und Koordinator der AG Marketingdes PVDHandel1112Open Bankingauf dem Wegzum Erfolg?Kolumne vonDr. Hartwig GerhartingerVice President, Legal& Regulatory / DeputyGeneral Counsel, PaysafeGroup, und Koordinatorder AG Aufsicht & Rechtdes PVDWissenswertes für den Handel3

Politik„Cash only“ war gesternDie Digitalisierung unserer Gesellschaft schreitet flott voran. DerOnline-Handel wächst nach wievor und treibt die Nachfrage nachdigitalen Bezahlmethoden hoch.Bequem, sicher und kostengünstig wollen Verbraucherinnen undVerbraucher zahlen. Und zwar nichtnur online. Beim Bäcker, am Kioskund im Bus würden digitale Bezahlmöglichkeiten den Alltag vielerMenschen erleichtern. Nur leider istdas vielerorts in Deutschland nochnicht möglich.Im Koalitionsvertrag festgehalten,Maßnahmen fehlenDabei hat sich die Bundesregierungim Koalitionsvertrag verpflichtet:„Die Möglichkeiten der bargeldlosen Zahlungen sollen im digitalenZeitalter erweitert werden.“ Konkrete Schritte lassen jedoch aufsich warten. Politische Maßnahmen,die digitale Bezahlmöglichkeitenfördern, werden derzeit nicht einmalin den Hinterzimmern des Bundestages diskutiert.Andere Länder sind viel weiterDeutschland hinkt im internationalen Vergleich längst hinterher. DerDigitalverband Bitkom zählt dieFortschritte anderer europäischerLänder auf:Italien hat die elektronische Bezahlmöglichkeit an de Ladenkasse ver4pflichtend gemacht. In italienischenÄmtern werden internationale Anbieter elektronischer Bezahlverfahrens akzeptiert. In Rumänien sindHändler gesetzlich dazu verpflichtet,elektronische Bezahlvorgänge miteiner entsprechenden Registrierkasse zu ermöglichen, sofern derjährliche Umsatz über 10.000 Euroliegt. Bulgaren wiederum sparen einProzent der Umsatzsteuer, sofernsie 80 Prozent des Einkommenselektronisch ausgeben. In Tschechien können sich Bürgerinnen undBürger auf elektronische Bezahlverfahren in öffentlichen Verwaltungenund Institutionen verlassen.Auch die angelsächsischen Länder,die skandinavischen und baltischenStaaten sowie Schwellenländer wieIndien zeigen ein ähnliches Bild. DieBerliner Morgenpost hat vor Kurzem»Die Möglichkeitender bargeldlosenZahlungen sollen imdigitalen Zeitaltererweitert werden«berichtet: Bereits 2022 soll das digitale Bezahlen Münzen und Scheinein Indien ablösen.Bargeldloses Bezahlen lässt sichnicht aufhaltenDiese Entwicklung wird sich inDeutschland kaum aufhalten lassen.Das bargeldlose Bezahlen ist auchhierzulande auf dem Vormarsch.Neue Anbieter drängen auf denMarkt.Die Wirtschaftspresse bejubeltejüngst den Deal der Stunde:Alle Paypal-Kunden können überGoogle Pay mittels einer digitalen Mastercard im Netz und amPoS zahlen. In Kürze wird auch inDeutschland mit dem Start des Bezahldienstes von Apple, Apple Pay,gerechnet.Was für die einen Innovationen undmehr Wahlfreiheit beim Bezahlenermöglicht, betrachten andere mitSorge. Vor dem Ende des Bargeldswarnen immer noch viele und erinnern unermüdlich daran: „Bargeld istgedruckte Freiheit“. Aber was ist mitunserer Freiheit, selbstbestimmtzu entscheiden, wie wir bezahlen?Daran nahtlos schließe ich die Fragean: Stehen digitale Zahlungsmethoden und Bargeld überhaupt imWiderspruch zueinander? Man kanndoch problemlos das eine tun, ohnedas andere zu lassen. Die Möglichkeit zum bargeldlosen Bezahlenschränkt den Bürger, der weiterhinmit Bargeld zahlen möchte, doch inkeiner Weise ein.

PolitikGesetzliche Vorgaben sind überfälligIn einem aktuellen Thesenpapierfordert der Bitkom den Gesetzgeberauf, entsprechende Vorgaben zu machen mit dem Ziel, in allen Geschäften die Wahlfreiheit für den Kundenzu schaffen, bar oder elektronischzu bezahlen. Umsatzsteuervergünstigungen sollen insbesonderekleine Händler bei Investitionen inentsprechende Lesegeräte unterstützen.Anbieter von Prepaid-Produktenkönnen enorm davon profitieren:vom Kundenbindungsprogramm bishin zu Optionen zum anonymen Bezahlen, die die persönliche Integritätvon Verbraucherinnen und Verbrauchern auch beim digitalen Bezahlenwahren. Es ist Zeit, die Bundesregierung beim Wort zu nehmen undkonkrete Maßnahmen zu fordern.Cvetelina TodorovaBeraterin bei der von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft5

Aufsicht & RechtStarke KundenauthentifizierungDas Jahr 2019 wird für die Prepaid-Industrie sowie für alle Zahlungsdiensteanbieter und derenKunden einige einschneidenderegulatorische Änderungen mitsich bringen. Eine der bedeutendsten ist sicherlich die von derZweiten Zahlungsdiensterichtlinie(PSD2) eingeführte Verpflichtungzur Anwendung der sogenanntenstarken Kundenauthentifizierung(SKA). Einige der heute gängigenAuthentifizierungsmethoden beimBezahlvorgang können spätestensab dem 14. September 2019 nichtmehr angewendet werden. Für denHandel wird das womöglich weitreichende Folgen haben, auf die essich vorzubereiten gilt. Zahlt einKunde beispielsweise in Zukunft mitKreditkarte im Internet, wird dasbisher übliche Eintippen von Name,Kartennummer, Ablaufdatum undPrüfziffer nicht mehr ausreichen,um den Anforderungen der SKA zuentsprechen.tifiziert. Dies hat immer dann zugeschehen, wenn ein Nutzer onlineauf sein Zahlungskonto zugreifenoder einen elektronischen Zahlungsvorgang auslösen möchte, sowiebei weiteren Handlungen, die einMissbrauchsrisiko bergen. KeineAnwendung findet sie hingegen beiausschließlich vom Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungen.Authentifizierung nur mittelszweier unabhängiger ElementeFernzahlungsvorgänge erfordernGenerierung eines dynamischenAuthentifizierungscodesAb dem 14. September 2019 müssenZahlungsdiensteanbieter im Rahmender SKA sicherstellen, dass sich derZahlungsdienstenutzer anhand vonmindestens zwei unabhängigen Elementen aus den Kategorien Wissen(z. B. PIN, Passwort), Besitz (z. B.Karte, Mobiltelefon) und Inhärenzz. B. Fingerabdruck, Iris) authen-Darüber hinaus muss bei Fernzahlungsvorgängen, also z. B. einerKreditkartenzahlung im Internet,sichergestellt sein, dass die Elemente den Zahlungsvorgang dynamisch mit einem Betrag und einemZahlungsempfänger veknüpfen. Diesgeschieht über die Generierungeines Authentifizierungscodes, der6dem Zahler den zuvor zugestimmtenZahlungsbetrag und Zahlungsempfänger anzeigt. Bei Überweisungenim Onlinebanking bislang häufigverwendeten iTAN Listen verlierendaher nach dem 14. September 2019ihre Gültigkeit.Wann SKA nicht erforderlich istNicht immer werden die obenbeschriebenen Anwendungsfällejedoch tatsächlich SKA erfordern.Sogenannte Technische Regulierungsstandards (RTS) der europäischen Bankenaufsicht spezifizierennicht nur die Details zur Anwendungder SKA, sie definieren auch Ausnahmetatbestände, also Fälle, in denen auf SKA verzichtet werden kann.So muss beispielsweise keine SKAangewendet werden, wenn ein Kunde am Point of Sale kontaktlos mitseiner Karte bezahlt und der Betrag

Aufsicht & Recht50 Euro nicht übersteigt. Allerdingsdürfen pro Karte nicht mehr als fünfaufeinanderfolgende kontaktlose Kartenzahlungen ohne SKA ausgeführtoder alternativ ein Gesamtwert von150 Euro nicht überschritten werden.Weitere Ausnahmen gelten beispielsweise für Kleinbetragszahlungen imInternet unterhalb von 30 Euro (max.fünf aufeinanderfolgende Zahlungenoder max. 100 Euro ohne SKA), fürTransaktionen, bei denen der Zahlerden Zahlungsempfänger zuvor aufeine Liste vertrauenswürdiger Empfänger gesetzt hat, und für Transaktionen geringen Risikos, was zuvormittels der sogenannten Transaktionsrisikoanalyse festzusellen ist.Sollte das festgestellte Betrugsrisikojedoch über bestimmten, in den RTSfestgelegten Referenzbetrugsratenliegen, muss SKA angewendet werden.Im Zusammenhang mit der Ausgabe regulierter Prepaid-Produkte istebenfalls wichtig zu erwähnen, dassProdukte geringen Risikos, die aufBasis der Ausnahme von der Erfüllungder Sorgfaltspflichten nach Artikel 12Geldwäscherichtlinie (in Deutschlandumgesetzt in § 25i Kreditwesengesetz) ohne vorherige Kundenidentifizierung ausgegeben wurden, nichtin den Anwendungsbereich von SKAfallen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatdarüber hinaus klargestellt, dass zwar»Die Verpflichtungzur strengen Kundenauthentifizierungbietet auch Chancenfür Zahlungsanbieter,sich von Wettbewerbern abzugrenzen.Auch wenn einigeDetailfragen zur Umsetzung noch ungeklärt sind, sollten sichalle Marktteilnehmerintensiv mit den neuen Vorgaben befassenund Möglichkeitenzur Umsetzung erarbeiten.«werden, sollten sich Zahlungsdiensteanbieter schnellstens mit denDetails der neuen Regeln vertrautmachen und Implementierungsstrategien für möglichst nutzerfreundliche und reibungslose SKA-Vorgängeentwickeln.Denn die durch SKA erhöhte Sicherheit stellt Zahlungsdiensteanbietervor Herausforderungen in SachenKundenerlebnis. Käufer müssenkünftig eine weitere Hürde beimBezahlvorgang überspringen, bevorer abgeschlossen werden kann.Die Nutzungsfreundlichkeit dergewählten Lösung wird daher einenoch größere Rolle für die Kundenspielen. Eingängige SKA-Methoden und die kluge Anwendung vonAusnahmen von SKA werden hierbeientscheidend sein.die Bezahlung mit Karte und PINan der Ladenkasse die Auslösungeiner elektronischen Zahlung darstellt, dies aber nicht der Fall ist,sollte mit Karte und Unterschriftbezahlt werden.Zahlungsdiensteanbieter solltenschon jetzt aktiv werdenDa die neuen Vorgaben in wenigerals einem Jahr verpflichtend seinMatthias SpangenbergRegulatory & Governmental AffairsManager bei der Paysafe Group7

Marketing5. Prepaid Kongress:Auf in die ZukunftTechnologische Innovationen verändern die Gesellschaft – und dasimmer schneller. Per Gesichtserkennung zahlen ist schon Realität,genauso wie ein weltweiter Anstiegvon Wearable Devices. Die Prepaid-Branche mischt auch aktiv mit.So wurde der 22. November 2018 fürHerausgeber, Distributoren, Prozessoren und Akzeptanten von Prepaid-Produkten sowie einige Handelsunternehmen zu einer Reise indie Zukunft. Los ging es im QuadrigaForum in Berlin.Eine spannende Exkursion mitversierten ReferentenHerausragende Referenten undTeilnehmenr aus Wirtschaft, Handel,Politik und von Verbänden sorgtenfür einen ereignisreichen PrepaidKongress. Herr Jonny Natelberg, Geschäftsführender Vorstand PVD undExecutive Advisor bei der LekkerlandAG & Co. KG, führte als Moderatordurch das abwechslungsreiche Programm. Nach der Begrüßung durchHerrn Christian Aubry, Geschäftsführender Vorstand PVD, starteteder Prepaid Kongress mit HerrnOle von Beust, GeschäftsführenderGesellschafter der von Beust & Coll.Beratungsgesellschaft. Er referierteüber den Ruf und Verruf der Interessenvertretung, darüber, wasgutes Lobbying umfasst und warumgerade Prepaid-Produkte reguliertwürden. Vernünftige Digitalisierung8sei, so Herr von Beust, jedoch keineGefahr, sondern ein nachvollziehbarer Prozess.Zahlen, Daten FaktenAktuelle Marktdaten zum europäischen und deutschen Prepaid-Marktpräsentierte Herr Dr. Hugo Godschalk, Geschäftsführer der PaySysConsultancy GmbH. Beachtliche142 Milliarden Euro betrug derE-Geld-Umsatz im Jahr 2017. InDeutschland wuchs die Entwicklungdes E-Geldes im Jahr 2017 um 8,4Prozent auf 17,4 Milliarden Euro –nicht mitgerechnet Gutscheinkarten, die bislang als E-Geld reguliertwerden.Bestens informiert über relevanteGesetzesänderungen„Regulatory Update: Neuigkeiten ausdem Aufsichts- & Geldwäscherecht“war das Thema von Herrn ChristianWalz, Rechtsanwalt und Partner derAderhold RechtsanwaltgesellschaftmbH. Er behandelte vor allem daskomplett neu gefasste Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz –und somit die Umsetzung der PSD2– und das Inkrafttreten der AMLD5.Mit wichtigen gesetzlichen Neuerungen ging es weiter – vor allemfür Herausgeber und Händler vonGutscheinen. Für sie war der Vortrag„Vorsicht Umsatzsteuer! Folgen derEU-Richtlinie 2016/1065“ von HerrnVolker Patzak, GeschäftsführenderVorstand PVD, unverzichtbar. Erführte umsatzsteuerliche Neuerungen auf, die ab 1. Januar 2019greifen werden und mit denen sichDistributoren und Händler schonjetzt befassen.Google Play: Digitale Inhalte sindgefragtIn vielen Bereichen haben physischeProdukte ihre Bedeutung längstverloren. Stattdessen bevorzugenKonsumenten digitale Inhalte. Wiesehr das eine Branche verändertund welche Wachstumsmöglichkeiten das beinhaltet, verdeutlichteFrau Julia Blania, Retail PartnerManager von Google play gift cards.Sie informierte die Kongressteilnehmer über „Google Play – Plattformfür Innovation & Wachstum“.Stehen Regulierungen Innovationen entgegen?Herr Dr. Dirk Haubrich, Head of Conduct, Payments and Consumer derEuropean Banking Authority, diskutierte die Frage „Finanzinnovationenund Regulierung – Widerspruch oderkomplementäre Prozesse?“. Diezu bewältigenden Aufgaben sindherausfordernd und erfordernKnow-how und Weitsicht. MancheZiele der EBA stellen konkurrierendeGrundsätze dar. So sollen unter an-

MarketingMillionen im Jahr 2014 auf 141,1Millionen im Jahr 2018. Für 2019wird ein weiterer Anstieg auf 155,7Millionen erwartet.FinTech Challenge: Nur einer kanngewinnenderem der Wettbewerb verbessert,Innovationen erleichtert, Konsumenten geschützt und die Sicherheitgestärkt werden, das sind jedochkeine Gegensätze, sondern komplementäre Prozesse.Prepaid Talk: Ist die Branche gewappnet?Beim anschließenden Prepaid Talkwurde erörtert, ob die Branche fürdie Zukunft gewappnet ist. Die Seiteder Aufsichts- bzw. Verwaltungsbehörden vertraten Herr Dr. Haubrich(EBA), Herr Christof Schulte, Leiterder Financial Intelligence Unit (FIU).Frau Sarah Ryglewski, MdB, Mitgliedim Finanzausschuss, SPD, und HerrSepp Müller, Mitglied im Finanzausschuss, CDU, brachten die Stimmeder Politik ein. Die Wirtschaftsseite vertraten Herr Jochen Freese,Managing Director der IngenicoMarketing Solutions GmbH, undHerr Dr. Markus Landrock, ManagingDirector epay DACH.Herr Müller betonte die Bedeutung von Eins-zu-Eins-Umsetzungeuropäischer Richtlinien ohne „goldplating“ zu betreiben. Herr Freeseerklärte, dass Geschäftspartnern imHandel die Ausnahmebereiche desZAG und die Umsetzung der PSD2nur schwer zu vermitteln seien. DieWirtschaft brauche zuverlässige undstabile Regeln, um Innovationenvoranzutreiben.Key Note Speech: Wie werden wirbezahlen?David Baum, Innovation Servicesder TRENDONE GmbH, hielt mit „Wiedigitale Transformation zukünftigdas Payment (r)evolutioniert“ eineeindrucksvolle Key Note Speech.Baum führte auf, dass integriertesBezahlen immer wichtiger wird –und woanders in der Welt längst derFall ist. In den USA eröffnet FitPaydie Prepaid-Option für Wearables.Klein, flexibel, mehr Möglichkeiten – das bieten Wearable Devices.Weltweit stieg ihr Absatz von 26,4Zum Publikums-Highlight ist längstdie FinTech Challenge avanciert. Mit„Sicher digital identifizieren“ kürtedas Kongresspublikum die AUTHADA GmbH vor MuchBetter und derFinTecSystems GmbH zum Sieger.Der PVD gratuliert dem diesjährigenGewinner!Die Reise endete mit der PrepaidNetworking PartyDen Abschluss des Prepaid Kongresses bildete die Prepaid NetworkingParty. Themen wurden vertieft,Erfahrungen ausgetauscht und neueKontakte geknüpft. Es war ein erfolgreicher Kongress. Der PVD danktallen Referenten und Teilnehmern.Katrin BarzInhaberin von Katrin Barz - kreativ,flexibel, zuverlässig und Mitarbeiterinbei der AG Marketing des PVD9

MarketingVorsicht Umsatzsteuer! Was aufGutschein-Herausgeber zukommtAufgrund der geänderten EU-Richtlinie 2016/1065 gilt ab 1. Januar 2019die Umsatzbesteuerung neu ausgestellter Gutscheine, die ausschließlich Wertgutscheine betrifft. Herausgeber, aber auch Händler müssensich auf Neuerungen einstellen.Ein- oder Mehrzweck-Gutschein?Ab dem Stichtag ist umsatzsteuerlich zwischen Ein- und Mehrzweck-Gutscheinen zu unterscheiden. Ein Einzweck-Gutschein liegtvor, wenn bereits bei der Ausstellung des Gutscheins der Liefer- oderLeistungsort, auf die er sich bezieht,und die für diese Umsätze geschuldete Umsatzsteuer feststehen. DerOrt der Lieferung oder der Leistungist dabei abhängig von dem Leistungsempfänger, dem Leistungserbringer, ihrer Ansässigkeit, der Artder Leistung oder der Lieferung zumZeitpunkt der Gutschein-Ausgabe.der Leistung, auf die sich derEinzweck-Gutschein bezieht (§ 3aAbs. 14 S. 2 UStG-E).Wird ein Einzweck-Gutschein voneinem Unternehmer im Namen einesanderen Unternehmers übertragen,gilt dies als Lieferung oder Leistung,auf die sich der Gutschein bezieht,durch den Unternehmer, in dessenNamen die Übertragung des Gutscheins erfolgt (§ 3a Abs. 14 S. 3UStG-E).Im ersten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2018 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) istbesonders § 3a Absatz 14 UStG-Erelevant.Wird der Einzweck-Gutschein imeigenen Namen ausgestellt und einanderer Unternehmer erbringt dieLieferung oder Leistung, wird eineLieferung oder Leistung des tatsächlich leistenden Unternehmersan den Aussteller des Gutscheinsangenommen (§ 3a Abs. 14 S. 4UStG-E).Überträgt ein Unternehmer einenEinzweck-Gutschein im eigenenNamen, gilt dies als Lieferungdes Gegenstands oder ErbringungIn diesen Fällen wird die mit demEinzweck-Gutschein von dem Endkunden eingelöste tatsächlicheLieferung oder Leistung umsatz-Änderungen beim Einzweck-Gutschein10steuerlich nicht berücksichtigt.Für die Prüfun,. in wessen Namenein Gutschein vertrieben wird, sindwesentlich:1. die Vertragsbedingungen, wie2.beispielsweise die allgemeinenGeschäftsbedingungen,die Sicht des Endverbrauchers.Kassenbelege, Gutschein, Webseiten etc. müssen daher entsprechende Angaben enthalten.Änderungen bei Mehrzweck-GutscheinenDer Gesetzesentwurf definiert zumTeil die umsatzsteuerliche Behandlung eines Mehrzweck-Gutscheins:Die tatsächliche Lieferung oderLeistung, für die der leistendeUnternehmer einen Mehrzweck-Gutschein als vollständige oder teilweise Gegenleistung annimmt, unterliegt den allgemeinen Regelungenzur Umsatzsteuer (§ 3a Abs. 15 S. 2HS 1 bis 3 UStG-E). Jede vorangegangene Übertragung des Mehr-

Marketing / HandelWissenswertes für denHandelzweck-Gutscheins unterliegt nichtder Umsatzsteuer (§ 3a Abs. 15 S. 2HS 4 UStG-E).Ist bei einem Mehrzweck-Gutscheindie Höhe der dem Gutschein entsprechenden Gegenleistung unbekannt, wird das Entgelt nach demGutscheinwert selbst oder nach demin anderen Unterlagen angegebenenGeldwert abzüglich der Umsatzsteuer bemessen (§ 10 Abs. 1 S. 6UStG-E).Der Gesetzentwurf des BMF hinterlässt Unklarheiten. Diese sowieeinen Überblick der Neuerungenfinden Sie auf der PVD-Websiteunter „Aktuelles“.Neue Höchstwerte bei EssengutscheinenAb dem 01. Januar 2019 können Essensgutscheine mit einem Wert vonbis zu 6,40 Euro täglich eingelöst werden.Grund für die Anhebung ist die jährliche Anpassung an die gestiegenen Preise - die Teuerungsrate für Verpflegungsdienstleistungenbeliefen sich laut Statistischem Bundesamt auf 2.2 Prozent (imZeitraum August 2017 bis Juli 2018). Damit lagen die Preisanstiege fürVerpflegung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum über der allgemeinenInflationsrate von 1,8 Prozent.Bei Essengutscheinen handelt es sich um eine bewährtes Instrumentvon Arbeitgebern, die Mittagsverpflegung ihrer Mitarbeiter zu bezuschussen. Die Einlösung erfolgt bei Supermärkten, Cafes, Kantinen,Restaurants und Straßenverkäufern.Einzweck - oder Mehrzweckgutschein?Bitte prüfem Sie, ob Sie ab dem 01. Januar 2019 einen Ein- oderMehrzweckgutschein annehmen. Je nach Gutschein, kann zu ÄnderungIhres Kassensystems führen. Weitere Informationen hierzu finden Sieim gegenüberliegenden Artikel oder auf unserer Website Volker PatzakDirector European Content Acquisition & Card Issuing bei cadooz &epay und Koordinator der AG Marketing des PVD11

„KolumneOpen Banking auf dem Weg zumErfolg?Open Banking kann trotz eines Stotterstarts immer noch einErfolg werden. Einheitliche API-Standards und ein kundenzentrierter Ansatz aller Beteiligten sind der Schlüssel hierzu.Am 13. Januar 2018 trat die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie, auch bekannt als PSD2, in Kraft. EinDatum, das einen Meilenstein im europäischen Zahlungsverkehr bedeuten sollte. Die PSD2 verpflichtet Banken und andere Anbieter von Zahlungskonten (Account Servicing Payment ServiceProvider – ASPSP), authorisierten Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten (zusammengefasst als Third Party Provider – TPP) Zugriff auf die von ihnen verwalteten Zahlungskonten zuermöglichen – das Einverständnis des Kunden selbstverständlich vorausgesetzt.Zugang erfolgt über dedizierte SchnittstellenBereits vor Inkrafttreten der PSD2 haben Unternehmen derartige Dienste angeboten. DeutschenKunden ist sicherlich vor allem die (Sofort-)Überweisung bekannt. Mit der PSD2 werden sie nunerstmals einer Regulierung unterstellt, innerhalb deren Art und Sicherheitsvorkehrungen imHinblick auf den Zugang zu Zahlungskonten definiert werden. Zugang soll nun in erster Linieüber dedizierte Schnittstellen (Application Programming Interface – API) erfolgen. Bisher gängigist der direkte Zugang des TPP über jene Schnittstellen, die auch den Zahlungsdienstnutzern fürdie Authentifizierung und Kommunikation bereitstehen (sog. Screen Scraping). Dies soll zukünftiglediglich als sogenannte „Fallback“-Lösung dienen, sollte das API mangelhaft konzipiert wordenoder (über längere Zeit) nicht erreichbar sein.Bis Mitte März müssen funktionierende APIs entwickelt seinTechnische Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – RTS) zur Spezifizierung derrechtlichen Vorgaben aus der PSD2 treten weitestgehend am 14. September 2019 in Kraft. Bisdahin müssen die Vorgaben von betroffenen Marktteilnehmern umgesetzt sein. Da die APIs allerdings bereits sechs Monate zuvor zu Testzwecken zur Verfügung gestellt werden müssen, habenASPSPs effektiv lediglich bis zum 14. März 2019 Zeit, rechtskonforme und funktionierende APIs zuentwickeln.Die Erwartungen der Branche, insbesondere die der Fintechs, an diese als Open Banking bezeichnete „Revolution“ im Zahlungsverkehr waren enorm, sollten sie doch Wettbewerb und Innovation stärken, Sicherheit erhöhen und die Entwicklung gänzlich neuer Geschäftsmodelle fördern.Doch wo stehen wir jetzt, bald ein Jahr nach Inkrafttreten der PSD2 und weniger als ein Jahr vorInkrafttreten der RTS? Ist Open Banking auf dem Weg zum Erfolg?Auf europäischer Ebene fehlen einheitliche API-StandardsDie hohen Erwartungen sind einer gewissen Ernüchterung gewichen. Dies ist in allererster Liniedem Fehlen einheitlicher API-Standards auf europäischer Ebene geschuldet. Theoretisch kannjede Bank ein individuelles API implementieren, solange dabei die recht unspezifischen rechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Ein Standard wurde bewusst nicht vorgegeben. Die beste Lösung12

Kolumnewerde sich schon auf dem Markt durchsetzen. Der Nachteil ist freilich, dass sich TPPs nunschlimmstenfalls mit der Integration zahlloser unterschiedlicher APIs auseinandersetzen müssenund es Jahre dauern kann, bis eine europaweite Abdeckung erreicht ist.API Evaluation Group: Was ein „gutes API“ auszeichnetEs gibt mehrere Initiativen, die sich mit der Ausarbeitung von übergreifenden Industriestandards beschäftigen (Open Banking UK, Berlin Group oder STET). Allerdings divergieren auch diesein ihren Implementierungsansätzen. Auf Vorschlag der Europäischen Kommission wurde die APIEvaluation Group (API EG) ins Leben gerufen, in der Vertreter von kontoführenden Instituten,von TPPs und von Verbraucherschutzorganisationen gemeinsam diskutieren, wie ein „gutes API“eigentlich aussehen und was es ermöglichen sollte, um im Sinne des Zahlungsdienstekundendas beste Resultat in Sachen Sicherheit, Einfachheit und Schnelligkeit herbeizuführen. Die API EGveröffentlichte Mitte November 2018 eine Liste empfohlener API-Funktionalitäten an der sichnun jedes API und die verschiedenen Industriestandards messen lassen müssen. Damit gibt esnun erstmals Empfehlungen für ein „gutes API“, die von Vertretern aller Parteien ausgearbeitetwurden.Allerdings verfolgen ASPSPs sehr unterschiedliche Ansätze mit Blick auf Open Banking. Währendeinige das Potenzial für das eigene Institut erkannt und interne Innovationsteams darauf angesetzt haben, scheint es sich für andere lediglich um eine reine Compliance-Übung zu handeln.Stete Unsicherheit und Kosten hemmten Entwicklung der StandardsFairerweise muss man den ASPSPs zugestehen, dass sich fortwährende Unsicherheit hinsichtlichder Details implementierender technischer Spezifikationen wenig förderlich auf die Entwicklungder Standards ausgewirkt hat. Hinzu kommt, dass die Modernisierung bestehnder Altsysteme einweitreichendes und teures Unterfangen ist. Zudem haben hochregulierte Finanzinstitute ohnehin bereits enorme Compliancekosten, was oft wenig Spielraum für Innovation lässt.Wie geht‘s mit Open Banking weiter?Bis März 2019 ein funktionierendes API zu implementieren, scheint für viele Banken und anderekontoführende Institute nahezu aussichtslos zu sein. TPPs ist es nach dem 14. September 2019nicht mehr gestattet, mittels Screen Scraping auf das Zahlungskonto des Kunden zuzugreifen. Zubefürchten ist ein Szenario, in dem keine funktionsfähigen APIs zur Verfügung stehen, währenddie gegenwärtige Zahlungsmethode nicht mehr angewendet werden darf. TPPs hätten dannkaum Chancen, ihre Dienste weiterhin wettbewerbsfähig anzubieten, geschweige denn neue,innovative zu entwickeln. Es gilt gemeinsam praktikable Lösungen zu finden, welche die Bedürfnisse der Kunden in den Mittelpunkt stellen. Am Ende sind Sie es, die diese Dienste nutzen unddarüber entscheiden, ob Open Banking tatsächlich ein Erfolg wird.Dr. Hartwig GerhartingerVice President, Legal & Regulatory / Deputy General Counsel, Paysafe Group,und Koordinator der AG Aufsicht & Recht des PVD13

TerminePrepaid Kongress 201806.-07.03.20.-21.11.UKgiftcard & Voucher Association conference2019, LondonDas branchenweit führende Gift-Card-Eventkehrt für zwei vollständige Tage mit Panels, Gesprächen, Debatten, Fallstudien und den bestenMöglichkeiten zum Networking nach Londonzurück. Buchen Sie noch heute um sicherzustellen, dass Sie nichts verpassen!Deutscher Handelskongress, BerlinDer Jahreskongress für den deutschen Einzelhandel und seine Partner. Zum Abschluss desersten Kongresstages erwartet die Teilnehmerein spektakuläres Highlight: die Verleihung desDeutschen Handelspreises. Es erwartet Sie einunterhaltsamer Abend, der mit der legendärenRetailers’ Night Party ausklingt.03. Mai28. NovemberMitgliederversammlung des PVD, Berlinnichtöffentliche SitzungPrepaid Kongress, BerlinAm 28. November 2019 ist es so weit: Der Prepaid Verband Deutschland wird den 6. PrepaidKongress in Berlin veranstalten. Einen Tag langwird sich alles um die Prepaid-Branche, umaktuelle regulatorische Richtlinien, welche dieBranche beeinflussen werden, um Entwicklungendes Marktes sowie um innovative Geschäftsideen drehen. Seien Sie dabei!07.-08.05.EHI Kartenkongress 2019, BonnMit über 700 Teilnehmern und mehr als 30Ausstellungspartnern und weiteren 20 Dienstleistern ist der EHI Kartenkongress seit vielenJahren die führende Payment-D-A-CH-Veranstaltung. Auch der PVD wird mit einem Standvertreten sein. Kommen Sie uns besuchen.1429. NovemberMitgliederversammlung des PVD, Berlinnichtöffentliche Sitzung

ImpressumHerausgeberPrepaid Verband Deutschland e. V.Marburger Str. 210789 Berlin 49 (0)30859946-250 / redaktion@prepaidverband.dewww.prepaidverband.de / www.prepaidkongress.deGeschäftsführender VorstandJonny Natelberg, Christian Aubry, Dr. Hartwig Gerhartinger,Volker Patzak, Jörg SteinmetzDer PVD ist in der öffentlichen Liste der beim DeutschenBundestag registrierten Verbände eingetragen und unter derKennnummer 4311 5161 3776 – 29 im Transparenzregister derEuropäischen Kommission registriert.RedaktionKatrin BarzBilderTitelbild: Zivica Kerkez - Shutterstock.com / Seite 3: Free-Photos - pixabay.com / Seite 5: Zapp2Photo - Shutterstock.com/ Seite 6: Nico EINino - Shutterstock.com / Seite 10: KRiemer- pixabay.comDie Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertungohne Zustimmung des Herausgebers ist offers/steinickeDruck und VersandEdenred Deutschland GmbH

Prepaid Kongress des PVD28. November 2019BerlinQuadriga ForumMelden Sie sich noch heute an!www.prepaidkongress.de

PoS zahlen. In Kürze wird auch in Deutschland mit dem Start des Be-zahldienstes von Apple, Apple Pay, gerechnet. Was für die einen Innovationen und mehr Wahlfreiheit beim Bezahlen ermöglicht, betrachten andere mit Sorge. Vor dem Ende des Bargelds warnen immer noch viele und erin-nern unermüdlich daran: „Bargeld ist gedruckte Freiheit".