Radio Equipment Directive (Red) - 2014/53/Eu - Cetecom

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ENABLING MARKET ACCESSRADIO EQUIPMENTDIRECTIVE (RED) – 2014/53/EUDie neue Funkanlagenrichtlinie im DetailStand Oktober 2017

RADIO EQUIPMENT DIRECTIVE (RED) – 2014/53/EUDie neue Funkanlagenrichtlinie im DetailAb dem 13.06.2017müssen alle Produkte mit den Anforderungen der REDübereinstimmen.Seit dem 13. Juni 2016 ersetzt die Richtlinie2014/53/EU (Radio Equipment Directive [RED])die bisherige Richtlinie 1999/5/EG (Radio Equipment and Telecommunications Terminal EquipmentDirective [R&TTED]); während eines Übergangszeitraums bis zum 12. Juni 2017 sind noch beideRichtlinien anwendbar.Ab dem 13. Juni 2017 müssen demnach alleProdukte, die in den Anwendungsbereich derRED fallen, auch mit den Anforderungen derRED übereinstimmen.Dies ist der Stand, mit dem sich die Marktteilnehmer – Hersteller, Importeure und Händler – auseinandersetzen müssen. Aber was genau hat sich mitder neuen Richtlinie geändert und was bedeutetdies für den Zertifizierungsprozess im europäischenRaum?FÜR WEN IST DIE RADIO EQUIPMENTRICHTLINIE RELEVANT?Die RED ist generell für die Anwendung auf Funkanlagen (Sender und/oder Empfänger) konzipiert.Ein BeispielDas Küchenhaushaltsgerät, ausgestattet mit einemWLAN-Adapter:Nach der R&TTE Richtlinie standen in Bezug auf Funkdie Tests des WLAN-Adapters im Mittelpunkt –teilweise separat, teilweise im Einsatz mit demKüchenhaushaltsgerät.Das Beispiel beschreibt ein sogenanntes „CombinedEquipment“. Unter „Combined Equipment“ verstehtman die (physische) Verbindung zwischen einer Funkanlage und einem Gerät, welches – für sich separatbetrachtet – in den Anwendungsbereich einer odermehrerer anderer Richtlinien (z. B. EMV-Richtlinie,Maschinenrichtlinie, Medizingeräterichtlinie, KfzRichtlinie .) fällt.All diese Geräte fallen nun (zusätzlich) in denAnwendungsbereich der RED und müssen –ggf. neben den Anforderungen ihrer originärenRichtlinie(n) – die grundlegenden Anforderungender RED erfüllen.Die RED hat Auswirkungen für diverse Marktteilnehmer: Hersteller,Importeure und Händler.Die grundlegenden Anforderungen an Produkte,die in den Anwendungsbereich der RED fallen,sind wie folgt definiert: Schutz der Gesundheit und Sicherheit vonMenschen sowie Haus- und Nutztieren(Artikel 3.1[a]) Ein angemessenes Niveau an elektromagnetischer Verträglichkeit (Artikel 3.1[b]) Effektive und effiziente Nutzung der Funkfrequenzen (Artikel 3.2) Weitere grundlegende Anforderungen für bestimmte Produktgruppen, die noch seitens derEuropäischen Kommission festgelegt werden(Artikel 3.3)01Hier lassen sich diverse zusätzliche Beispiele finden: Waschmaschine mit Bluetooth -Modul Industriedruckanlage mit Zigbee-Steuerung Übertragungswagen einer RundfunkanstaltWurde „Combined Equipment“ bislang oftmals hinsichtlich der Einzelkomponenten separat betrachtet,so rückt nun das Endprodukt in den Fokus der RED.Neben den obligatorischen Messungen hinsichtlichdes Funkspektrums kommen nun ggf. noch weitereMessungen hinzu, die für das Gesamtgerät bishernicht betrachtet wurden.

Konnte beispielsweise für einen batteriebetriebenenMP3-Player die Konformität mittels der EMV-Richtlinienachgewiesen werden, so müssen nun für dasselbeGerät mit einem zusätzlichen WLAN-Modul die Aspekte der elektrischen Sicherheit (EN 60950-1 bzw.ab 2018 EN 62368-1) und des Schutzes der Gesundheit (z. B. SAR-Messungen) ebenfalls betrachtetwerden.Gleiches kommt u.U. auch zum Tragen, wenn imBereich der Automatisierungstechnik einzelne Komponenten mit Funkmodulen ausgestattet werden,oder bei der Vernetzung von Funktechnologien imKraftfahrzeug.FazitDie RED ist anwendbar auf das Endprodukt. DiesemUmstand sollte bereits in der EntwicklungsphaseRechnung getragen werden.BETRIFFT DIE RED NUR GERÄTEMIT FUNKTECHNOLOGIEN?Die RED bezieht sich größtenteils auf Produktemit Funktechnologien. Ausgenommen sind aber Amateur-Funkanlagen Schiffsausrüstung Funkanlagen an Bord von Flugzeugen Erprobungsmodule für die ausschließlicheVerwendung zu Forschungs- und EntwicklungszweckenDoch die Verwendung einer Funkkomponente istnicht der einzige Gradmesser für die Notwendigkeiteiner Konformitätserklärung nach der RED.DIE KONFORMITÄTSERKLÄRUNGWie unter der R&TTE auch, ist für ein Inverkehrbringen eines Produktes eine Konformitätserklärungnotwendig. Hier gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten, die genannte Konformität für ein Produktzu erklären:Interne Fertigungskontrolle (Annex II):Der Hersteller erstellt die erforderlichen technischenUnterlagen und trifft alle erforderlichen Maßnahmen,sodass Fertigungsprozesse und die stetige Überwachung der Produkte mit den grundlegendenAnforderungen übereinstimmen. Darüber hinausbringt der Hersteller die CE-Kennzeichnung an understellt die Konformitätserklärung.Baumusterprüfung durch eine Notifizierte Stelle Interne Fertigungskontrolle (Annex III):Eine Notifizierte Stelle prüft die technischen Unterlagen hinsichtlich der Anforderungen der RED undstellt bei positivem Ergebnis eine EU-Baumusterprüfbescheinigung aus. Der Hersteller kommt denPflichten aus Anhang II nach und unterrichtet darüberhinaus die Notifizierte Stelle über Änderungen desBaumusters, die einen Einfluss auf die Konformitäthaben.Umfassende Qualitätssicherung (Annex IV):Der Hersteller betreibt ein zugelassenes Qualitätssicherungssystem für Entwicklung, Herstellung,Endabnahme und Prüfung seiner Funkprodukte.Dieses Qualitätssicherungssystem wird durch eineNotifizierte Stelle bewertet und zyklisch überwacht.In der RED werden auch Rundfunkempfänger(Radios, TV-Empfänger, DVB-T-Empfänger )sowie sämtliche Geräte, die einen Funksenderbzw. -empfänger implementiert haben, betrachtet.Als Beispiele für Produkte, die nun unter die REDfallen, sind die folgenden zu nennen: AM/FM-Radios und -Receiver TV-Geräte ohne Funkmodule Hi-Fi AMP mit AM/FM-ReceiverAll diese Geräte fielen bisher unter dieEMV-Richtlinie. Ab dem 13.06.2017 mussdie Konformität nach der Radio EquipmentRichtlinie erklärt werden.Drahtgebundene Telekommunikationsendeinrichtungen, wie z. B. Festnetz-Telefone oder Modems,wurden dagegen aus dem Anwendungsbereichder RED ausgegliedert und fallen nun u. a. in denAnwendungsbereich der EMV-Richtlinie und ggf.der Niederspannungsrichtlinie.Artikel 3.2: Frequenzspektrumund Artikel 3.3 (Anwendungharmonisierter Normen)Anhang IIInterneFertigungskontrolle02Annex IIIBaumusterprüfung durcheine Notifizierte Stelle Interne FertigungskontrolleAnnex IVUmfassendeQualitätssicherung

Alle drei genannten Möglichkeiten sind allerdingsnur anwendbar, wenn der Nachweis der grundlegenden Anforderungen nach Artikel 3.2 und 3.3 auf derAnwendung harmonisierter Normen beruht.Seit dem Ablauf der Übergangsfrist sind bereitseine Vielzahl an Standards ins „Official Journal“ derEU-Kommission aufgenommen werden. Hier sindvor allem die Standards zu Bluetooth, WLAN 2.4GHz und GSM/UMTS/LTE zu nennen.Dennoch fehlen immer noch Standards einigerKerntechnologien, die noch nicht überführt wurden:WLAN 5 GHz, GPS oder auch Wireless Charging.Da mit einer vollständigen Harmonisierung der nochfehlenden Standards voraussichtlich erst ab dem2. Quartal 2018 gerechnet werden kann, bleibenHerstellern weiterhin für viele Produkte nur zweiWege zur Konformitätserklärung: Baumusterprüfung durch eine Notifizierte Stelle Interne Fertigungskontrolle Umfassende QualitätssicherungArtikel 3.2: Frequenzspektrumund Artikel 3.3 (keine oderteilweise Anwendungharmonisierter Normen)Annex IIIBaumusterprüfung durcheine Notifizierte Stelle Interne Fertigungskontrolleeine Konformitätserklärung, die dem Produkt beizufügen ist. Darüber hinaus müssen die technischenUnterlagen für zehn Jahre ab dem Inverkehrbringenaufbewahrt werden.Die Produkte müssen mit einem Kennzeichen zurIdentifikation (z. B. Chargen- oder Seriennummer)und dem Handelsnamen bzw. der Handelsmarkesowie der Postanschrift versehen werden und diebeigefügten Produktunterlagen müssen in einervom Endnutzer leicht verständlichen Sprache verfasst sein. Bei Produkten, die Funkwellen ausstrahlen, ist zusätzlich noch die Angabe der genutztenFrequenzbänder sowie der abgestrahlten Leistungerforderlich.Schlussendlich müssen noch etwaige Beschränkungen der Nutzung auf der Verpackung angegeben werden.GILT DIE KONFORMITÄTSERKLÄRUNGGEMÄSS DER RED NUR FÜR DIE EU?Für eine Markteinführung in Europa ist die Konformitätserklärung gemäß der RED und das daraus resultierende Anbringen des CE-Zeichens unerlässlich.Um ein Produkt global in Umlauf zu bringen, sindallerdings diverse Zertifizierungen notwendig, dakein global gültiges Zertifizierungsregime existiert.Diese Zertifizierungen stellen fest, dass das Produktden geltenden Anforderungen im Zielmarkt genügt,und ermöglichen damit einen Marktzugang.Für eine Markteinführung in Europaist das CE-Zeichenunerlässlich.Während die RED für die EU gilt, dürfen in Nordamerika/Kanada nur Produkte eingeführt werden,die eine FCC- bzw. ISED-Zertifizierung vorweisenkönnen. Für die Einführung von Produkten mitFunktechnologien in Japan ist die Einhaltungder Vorgaben gemäß der Association of RadioIndustries and Businesses (ARIB) erforderlich.In Nordamerika dürfennur Produkte auf denMarkt gebracht werden,die eine FCC bzw. ISEDZertifizierung vorweisen.Annex IVUmfassendeQualitätssicherungIn jedem Fall ist bei noch nicht harmonisiertenNormen eine Notifizierte Stelle mit einzubeziehen.WELCHE PFLICHTEN ERGEBEN SICH DURCHDIE RED ALSO FÜR DIE HERSTELLER?Produkte, die in Verkehr gebracht werden, müssenden grundlegenden Anforderungen der RED entsprechen. Die Produkte müssen so konstruiert sein,dass sie in mindestens einem Mitgliedsstaat derEU betrieben werden können, ohne die geltendenVorschriften über die Nutzung der Funkfrequenzenzu verletzen.Die Konformität der Produkte muss nach einem derdrei Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesenwerden. Bei Konformität des Produktes bringt derHersteller die CE-Kennzeichnung an und erstellt03

Allerdings hat die RED-Konfirmitätserklärung für denEU-Raum neben der Zulassung des Produktes fürden europäischen Markt einen weiteren Vorteil:Es ist zwar eine selbstständige Zertifizierung derProdukte mit Funktechnologien für andere alNationalFCCREDREDNationalFCCIn progressREDFCCFCCREDNationalNationalFCCnotwendig, allerdings ist der Testaufwand überschaubar, da sich die anderweitigen Bestimmungenfür den Marktzugang an den oben genannten Zertifizierungsregimen, inklusive der Radio EquipmentDirective, orientieren.In progressNationalWAS SOLLTEN HERSTELLER ALSO TUN?Wie geht man bei sich bereits auf dem Markt befindlichen Geräten vor, die zum heutigen Zeitpunktden Anforderungen der anwendbaren Richtliniengenügen, aber spätestens ab dem 13. Juni 2017vollständig bzw. zusätzlich in den Anwendungsbereich der RED fallen?Hier bedarf es der gründlichen Analyse, welche Anforderungen bereits abgedeckt werden und welchedas Endgerät nun zusätzlich erfüllen muss. Es gilt:Je detaillierter die Analyse, desto geringer der zuerwartende (Kosten-)Aufwand.Eine solche Analyse kann natürlich eigenverantwortlich vom Hersteller durchgeführt werden oder aberdurch einen Servicedienstleister bzw. durch eineNotifizierte Stelle. Letzteres ist ratsam, teilweise sogarverpflichtend, da sich ein Großteil der harmonisiertenNormen der RED geändert hat bzw. sich aktuellnoch in diversen Entwurfsstadien befindet.Mit ihrem globalen Netzwerk und ihren NotifiziertenStellen kann die CETECOM Hersteller bei den Konformitätsverfahren für die neue Radio EquipmentDirective unterstützen.Doch die CETECOM bietet noch mehr: Mit unserenumfassenden globalen Akkreditierungen, Anerkennungen und weltweiten Kontakten zu Entscheidungsgremien können wir Sie stets aktuell über die Normen,Richtlinien und Zugangsanforderungen für jedenMarkt, den Sie anstreben, informieren.Die CETECOM zertifiziert nach internationalenund lokalen Standards für ein breites Spektruman Branchen und Technologien. Wir können sowohl die notwendigen Prüfungen durchführenals auch das gesamte Zertifizierungsverfahrenvon Anfang bis Ende übernehmen. Mit unseremKnow-how unterstützen wir Sie dabei, Ihr Produktschnell und anforderungskonform auf seinen Zielmärkten einzuführen.04

ÜBER CETECOMSeit mehr als zwanzig Jahren ist die CETECOM als ein unabhängiger Anbieter für Test- und Zertifizierungsdienstleistungenbekannt. Mit Testlaboren in Europa, Nordamerika und Asien bietet die CETECOM Beratung, Prüfung und Zertifizierung fürBereiche wie Mobilfunk, Bluetooth, Wi-Fi , RFID, NFC und Radar. Darüber hinaus bieten wir ein breites Portfolio an Testdienstleistungen in den Bereichen EMV, Funk, mobile Software-Anwendungen, Over-The-Air-Performance, SAR, Feldversuche,Akustik und elektrische Sicherheit an.contact@cetecom.comwww.cetecom.de

RADIO EQUIPMENT DIRECTIVE (RED) - 2014/53/EU Die neue Funkanlagenrichtlinie im Detail Ab dem 13.06.2017 müssen alle Pro- dukte mit den An- forderungen der RED übereinstimmen. Die RED hat Auswirkun-gen für diverse Markt-teilnehmer: Hersteller, Importeure und Händler.