DIBt - Deutsche Institut Für Bautechnik

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17.09.2019Z-30.11-51I 36.1-1.30.11-10/1817. September 201917. September 2024ARCELORMITTAL FLAT CARBON EUROPE24-26, Boulevard d'Avranches1160 LUXEMBOURGLUXEMBURGElektronische Kopie der abZ des DIBt: Z-30.11-51Mit dem metallischen Überzug "Magnelis " korrosionsgeschützte Stahlbänder für dieHerstellung dünnwandiger kaltgeformter BauteileFraunhofer IRB, ID: KnaufDer oben genannte Regelungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlichzugelassen/genehmigt.Dieser Bescheid umfasst acht Seiten.Der Gegenstand ist erstmals am 23. Juli 2013 allgemein bauaufsichtlich zugelassen worden.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine BauartgenehmigungNr. Z-30.11-51ALLGEMEINE bzw.AnwendbarkeitRegelungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen.2Dieser Bescheid ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlichvorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen.3Dieser Bescheid wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte,erteilt.4Dem Verwender bzw. Anwender des Regelungsgegenstandes sind, unbeschadet weitergehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", Kopien dieses Bescheides enderdesRegelungsgegenstandes darauf hinzuweisen, dass dieser Bescheid an der Verwendungsbzw. Anwendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behördenebenfalls Kopien zur Verfügung zu stellen.5Dieser Bescheid darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweiseVeröffentlichung bedarf der Zustimmung des Deutschen Instituts für Bautechnik. Texte undZeichnungen von Werbeschriften dürfen diesem Bescheid nicht widersprechen,Übersetzungen müssen den Hinweis "Vom Deutschen Institut für Bautechnik nicht geprüfteÜbersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten.6Dieser Bescheid wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen können nachträglich ergänztund geändert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern.7Dieser Bescheid bezieht sich auf die von dem Antragsteller gemachten Angaben undvorgelegten Dokumente. Eine Änderung dieser Grundlagen wird von diesem Bescheid nichterfasst und ist dem Deutschen Institut für Bautechnik unverzüglich offenzulegen.8Die von diesem Bescheid umfasste allgemeine Bauartgenehmigung gilt zugleich alsallgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Bauart.Elektronische Kopie der abZ des DIBt: Z-30.11-51IZ56469.19Fraunhofer IRB, ID: KnaufSeite 2 von 8 17. September 2019des1.30.11-10/18

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine BauartgenehmigungSeite 3 von 8 17. September 2019Nr. Z-30.11-51IIBESONDERE BESTIMMUNGEN1Regelungsgegenstand und Verwendungs- bzw. AnwendungsbereichElektronische Kopie der abZ des DIBt: Z-30.11-51Zulassungsgegenstand sind mit dem metallischen Überzug "Magnelis " kontinuierlichschmelztauchveredelte Flacherzeugnisse aus Stahl. Die Lieferung der Flacherzeugnisse andie weiterverarbeitenden Betriebe erfolgt üblicherweise in Form von sistdieHerstellungkorrosionsgeschützter dünnwandiger tragender oder nicht tragender Bauteile durchKaltverformung. Die Bauteile können entsprechend der Schutzwirkung des Überzugs imInnen- oder Außenbereich eingesetzt werden. Der Zulassungsgegenstand kann auch alsSubstrat für zusätzliche organische Beschichtungssysteme verwendet werden.Die von diesem Bescheid erfasste allgemeine bauaufsichtliche Zulassung regelt nicht dieaus den Stahlbändern hergestellten Bauteile.2Bestimmungen für das Bauprodukt/die Bauprodukte2.12.1.1Eigenschaften und ZusammensetzungWerkstoffe und Abmessungen der FlacherzeugnisseDie im Folgenden genannten Stahlsorten dürfen für die Herstellung der Flacherzeugnisseeingesetzt werden. Dabei gelten die Festlegungen und Anforderungen von DIN EN 103461,Abschnitt 4 und Abschnitt 7.a) Weiche Stähle zum Kaltumformen: DIN EN 103461, Tab. 1b) Stähle für die Anwendung im Bauwesen: DIN EN 103461, Tab. 2, bis S450GDc) Stähle mit hoher Dehngrenze zum Kaltumformen: DIN EN 103461, Tab. 3, bis HX420LADDie Blechdicken der Flacherzeugnisse ohne Oberflächenveredelung (Vorprodukte) betragenzwischen 0,5 mm und 6,0 mm.Die fertigen schmelztauchveredelten Flacherzeugnisse müssen die mechanischenEigenschaften gemäß DIN EN 103461, Tabellen 7, 8, oder 9 einhalten.Für die Grenzabmaße und Formtoleranzen der schmelztauchveredelten Flacherzeugnissegilt DIN EN 101432, unbeschadet der im Anwendungsbereich der Norm fehlenden Nennungvon ZM-Überzügen.Werkstoffe und Abmessungen der Überzüge2.1.2Der Überzug "Magnelis " ist der Kategorie der Zink-Magnesium-Überzüge (ZM) nachDIN EN 103461, Abschnitt 3.4 zuzuordnen. Genauere Angaben zur Zusammensetzung desSchmelzbades sind beim Deutschen Institut für Bautechnik hinterlegt.Die Regelausführungen des Überzugs "Magnelis " sind in Tabelle 1 aufgelistet. Hinsichtlichder Auflagenmasse gelten sinngemäß DIN EN 103461, Abschnitte 3.16 und 7.9. Die Dichtedes Überzugs kann mit dMagnelis 6,2 g/cm³ angenommen werden.1DIN EN 10346:2015-102DIN EN 10143:2006-09Z56469.19Fraunhofer IRB, ID: KnaufKontinuierlich schmelztauchveredelte Flacherzeugnisse aus Stahl - TechnischeLieferbedingungenKontinuierlich schmelztauchveredeltes Blech und Band aus Stahl - Grenzabmaßeund Formtoleranzen1.30.11-10/18

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine BauartgenehmigungSeite 4 von 8 17. September 2019Nr. Z-30.11-51Tabelle 1: Regelausführungen des Überzugs "Magnelis "ÜberzugAuflagenkennzahl2.22.2.1Elektronische Kopie der abZ des DIBt: g)Schichtdicke(Anhaltswert je g/m²][g/m²][g/m²][µm]Magnelis ZM120120851206 bis 14Magnelis ZM25025021525013 bis 25Magnelis ZM31031026531018 bis 31Magnelis ZM43043036543026 bis 46Herstellung, Verpackung, Transport, Lagerung und KennzeichnungHerstellungSoweit in der von diesem Bescheid erfassten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nichtanders angegeben und durch die gewählte Stahlsorte keine Einschränkungen gegeben sind,bleiben die Herstellung des Stahls sowie die Prozesse der kontinuierlichen Schmelztauchveredelung dem Hersteller überlassen.Verpackung, Transport, LagerungDie Verpackung ist bei der Bestellung zu vereinbaren.Der Transport und die Lagerung der Flacherzeugnisse haben so zu erfolgen, dass derenEigenschaften und Aussehen nicht negativ verändert werden. Die Hinweise zur Alterung, zuOberflächenveränderungen und zu Feuchtigkeitseinwirkungen in DIN EN 103461,Abschnitt 6.2 und Abschnitt 11 sind zu beachten.KennzeichnungDie Verpackung und der Lieferschein der mit "Magnelis " schmelztauchveredeltenFlacherzeugnisse müssen vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen)nach den Übereinstimmungszeichen-Verordnungen der Länder gekennzeichnet werden. DieKennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 2.3 erfüllt sind.Im Lieferschein muss der Namen oder die Kennung des Herstellwerks sowie der verwendeteStahl einschließlich der Auflagenkennzahl des Überzugs angegeben werden.2.32.3.1Z56469.19Fraunhofer IRB, ID: gAllgemeinesDie Bestätigung der Übereinstimmung der oberflächenveredelten Flacherzeugnisse mit denBestimmungen der von dem Bescheid erfassten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungmuss für jedes Herstellwerk mit einer Übereinstimmungserklärung des Herstellers auf derGrundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle und eines Übereinstimmungszertifikateseiner hierfür anerkannten Zertifizierungsstelle sowie einer regelmäßigen Fremdüberwachungdurch eine anerkannte Überwachungsstelle nach Maßgabe der folgenden Bestimmungenerfolgen:1.30.11-10/18

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine BauartgenehmigungNr. Z-30.11-512.3.2Seite 5 von 8 17. September 2019Für die Erteilung des Übereinstimmungszertifikats und die Fremdüberwachung einschließlichder dabei durchzuführenden Produktprüfungen hat der Hersteller der Bauprodukte einehierfür anerkannte Zertifizierungsstelle sowie eine hierfür anerkannte Überwachungsstelleeinzuschalten.Die Übereinstimmungserklärung hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauproduktemit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweckabzugeben.Dem Deutschen Institut für Bautechnik ist von der Zertifizierungsstelle eine Kopie des von ihrerteilten Übereinstimmungszertifikats zur Kenntnis zu geben.Werkseigene ProduktionskontrolleIn jedem Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten unddurchzuführen. Unter werkseigener Produktionskontrolle wird die vom Herstellervorzunehmende kontinuierliche Überwachung der Produktion verstanden, mit der diesersicherstellt, dass die von ihm hergestellten Bauprodukte den Bestimmungen der von diesemBescheid erfassten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen.Die werkseigene Produktionskontrolle soll mindestens die in dem beim Deutschen Institut fürBautechnik hinterlegten Prüfplan aufgeführten Maßnahmen einschließen.Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen. DieAufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: Bezeichnung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterials und der Bestandteile, Art der Kontrolle oder Prüfung, Datum der Herstellung und der Prüfung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterialsoder der Bestandteile,Elektronische Kopie der abZ des DIBt: Z-30.11-51 Ergebnis der Kontrollen und Prüfungen und, soweit zutreffend, Vergleich mit denAnforderungen,2.3.3Z56469.19Fraunhofer IRB, ID: Knauf Unterschrift des für die werkseigene Produktionskontrolle Verantwortlichen.Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der für dieFremdüberwachung eingeschalteten Überwachungsstelle vorzulegen. Sie sind demDeutschen Institut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde aufVerlangen vorzulegen.Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzüglich die erforderlichenMaßnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Bauprodukte, die den Anforderungennicht entsprechen, sind so zu handhaben, dass Verwechslungen mit übereinstimmendenausgeschlossen werden. Nach Abstellung des Mangels ist - soweit technisch möglich undzum Nachweis der Mängelbeseitigung erforderlich - die betreffende Prüfung unverzüglich zuwiederholen.FremdüberwachungIn jedem Herstellwerk ist die werkseigene Produktionskontrolle durch eineFremdüberwachung regelmäßig zu überprüfen, mindestens jedoch einmal jährlich.Im Rahmen der Fremdüberwachung sind eine Erstprüfung des Bauprodukts durchzuführenund regelmäßig Proben zu entnehmen und zu prüfen. Die Probenahme und die Prüfungenergeben sich aus dem beim Deutschen Institut für Bautechnik hinterlegten Prüfplan.Die Ergebnisse der Zertifizierung und Fremdüberwachung sind mindestens fünf Jahreaufzubewahren. Sie sind von der Zertifizierungsstelle bzw. der Überwachungsstelle demDeutschen Institut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde aufVerlangen vorzulegen.1.30.11-10/18

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine BauartgenehmigungSeite 6 von 8 17. September 2019Nr. Z-30.11-513Bestimmungen für Planung, Bemessung und Ausführung3.1PlanungDie jeweils zu erwartende Schutzwirkung für die mit dem Überzug "Magnelis " geschütztenBauteile kann Tabelle 2 entnommen werden. Die Angaben beruhen dabei auf der Annahmeeiner korrosionsschutzgerechten Gestaltung und Ausführung (siehe z. B. ISO 14713-13) undinsbesondere der folgenden Randbedingungen: unbeschädigter, gleichmäßig verteilter Überzug keine dauerhaften Schmutzansammlungen kein ständiger Kontakt zum Boden oder dauerdurchfeuchteten BereichenTabelle 2: Schutzwirkung des Überzugs "Magnelis "Erwartete Schutzdauer in Jahren a)bei Exposition in Korrosivitätskategorie nach DIN 55634-14ÜberzugC2C3C4C5-MMagnelis ZM12024 bis 508 bis 246 bis 12- b)Magnelis ZM250 5017 bis 5013 bis 256 bis 13Magnelis ZM310 5021 bis 5016 bis 318 bis 16Magnelis ZM430 5029 bis 5022 bis 4311 bis 22a)b)Anwendung nicht empfohlenElektronische Kopie der abZ des DIBt: Z-30.11-51Hinweis: Die in Tabelle 2 beschriebene Schutzwirkung des Überzugs "Magnelis " ist vonden mechanischen Eigenschaften des Stahlbands unabhängig. Bei Einhaltung der in diesemBescheid festgelegten Bedingungen kann die jeweils angegebene Schutzdauer auch auf mit"Magnelis " kontinuierlich schmelztauchveredelte Bänder aus Stählen nach den Tabellen 1,2 oder 3 in DIN EN 103461 mit höheren Festigkeitswerten, als in Abschnitt 2.1.1 diesesBescheids angegeben, übertragen werden.Sollen zusätzliche organische Beschichtungssysteme aufgebracht werden, sindDIN EN 101695 und DIN 55634-14 zu beachten. Gegebenenfalls muss die Eignung zurVerarbeitung und Umformung gesondert nachgewiesen werden.345Z56469.19Fraunhofer IRB, ID: Knaufanhand der in Versuchen ermittelten Abtragsraten berechnete SchutzdauerDIN EN ISO 14713-1:2017-08 Zinküberzüge - Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- undStahlkonstruktionen vor Korrosion - Teil 1: Allgemeine Konstruktionsgrundsätze undKorrosionsbeständigkeitDIN 55634-1:2018-03Beschichtungsstoffe und Überzüge – Korrosionsschutz von tragendendünnwandigen Bauteilen aus Stahl – Teil1: Anforderungen und PrüfverfahrenDIN EN 10169:2012-06Kontinuierlich organisch beschichtete (bandbeschichtete) Flacherzeugnisse ausStahl – Technische Lieferbedingungen1.30.11-10/18

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine BauartgenehmigungSeite 7 von 8 17. September 2019Nr. Z-30.11-51Bei Weiterverarbeitung und Montage mit Verfahren, bei denen eine Verletzung oderteilweise Beseitigung des Korrosionsschutzsystems erfolgt (z. B. Bohren, Trennen,Schweißen), sind geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung des Korrosionsschutzesfestzulegen. Schnittflächen über den Querschnitt von Blechen bis 1,5 mm Dicke dürfenungeschützt bleiben. Für Bleche mit den Überzügen Magnelis ZM250, Magnelis ZM310und Magnelis ZM430 gilt das auch bis 3 mm Dicke, sofern keine Anforderungen

DIN EN 10346 1, Abschnitt 3.4 zuzuordnen. Genauere Angaben zur Zusammensetzung des Schmelzbades sind beim Deutschen In stitut für Bautechnik hinterlegt. Die Regelausführungen des Überzugs "Magnelis " sind in Tabelle 1 aufgelistet. Hinsichtlich der Auflagenmasse gelten sinngemäß DIN EN 10346 1, Abschnitte 3.16 und 7.9. Die Dichte