Heike Herrmann

Transcription

HeikeHerrmannAbrechnungs- und PraxismanagementNewsletter-ProbeSehr geehrte Damen und Herren,vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Newsletter, anbei erhalten Sie einMuster des KFO-Newsletters.Dieses finden Sie im Anschluss an dieses Schreiben.Der Newsletter wird Ihnen im Rahmen eines Abonnements alle 6 Wochen perPost oder als Datei in die Praxis geschickt.Wenn Sie Interesse an der Bestellung haben, dann füllen Sie einfach dasbeiliegende Formular aus.Eine Kündigung ist jederzeit möglich, und nur als Newsletter-Kunde genießenSie den kostenlosen Service, alle Abrechnungsfragen, Schreiben vonVersicherungen etc. beantwortet zu bekommen.Ich würde mich freuen, wenn Ihnen die Leseprobe zusagt.Es grüßt Sie freundlichAnschrift:Hagelerweg 1551147 KölnE-M ofi.deHeike HerrmannTelefon:0 22 03 - 9 24 25 84www.kfo-profi.deTelefax:0 22 03 - 9 24 25 68

www.kfo-profi.deHeikeHerrmannAbrec h n u n g s- u n d P ra xis m a nag e m e ntDer KFONewsletterBestellformularper Post oder einscannen und per E-Mail versenden.Nur Newsletter Kunden genießen den Service, alle Abrechnungsfragen kostenlos beantwortet zubekommen (Schriftverkehr Versicherung, etc.). Kündigung täglich möglich. Die Abbuchung erfolgthalbjährlich ( jeweils zum 30.01. und 30.07.). Aus Organisationsgründen – bei vorzeitiger Kündigungwird der zu viel gezahlte Betrag selbstverständlich unverzüglich zurück überwiesen.Hiermit bestellen wir den Newsletter ab sofort und ermächtigen Heike Herrmann, den monatlichenBetrag in Höhe von 29,- bzw. 32,- inkl. MwSt. und Versand von unserem Konto abzubuchen.Bankverbindung:KontoinhaberIBANBICName der BankName und Anschrift der PraxisE-Mail AdresseBitte ankreuzen:als Datei – 29,als Druckexemplar – 32,-Bitte Praxisstempel gut lesbar ins KästchenHeike HerrmannORTHOsolutionUnterschrift KontoinhaberHagelerweg 1551147 KölnE-Mail: heike.herrmann@kfo-profi.de

4/2020KFONEWSL ETTERThemen Ausgabe 04/2020Dental MonitoringHygienezuschlag nach GOZ 3010aDigitale Diagnose im AVL Paket Urteile die für die Behandlungmit Lingualtechnik sprechenMuster Heil- und Kostenplan für AlignerIhr Newsletter - mehr als nur ein "Mitteilungsblatt".Ihr "Rund-um-sorglos-Paket" zum Nachschlagenund immer aktuell und individuell per E-Mail fürIhre Fragen da.AUSG A B E: 04 / 2020www.kfo-profi.de

Sehr geehrte Newsletterleserin undNewsletterleser, liebe Perlen,heute erscheint Ihr neuer Newsletter mit, wieich hoffe, wieder spannenden Themen undHilfestellungen für Ihre Praxis.Was ist Dental Monitoring, und wiekann es abgerechnet werden?Dental Monitoring ist eine neuartige Möglichkeit,die kieferorthopädische Behandlung von Patientendurchgehend zu überwachen. Mit einer Scan-Boxoder einer APP werden die Zähne eigenständigwöchentlich gescannt/fotografiert, um im Anschluss ein Feedback vom Behandler zu erhalten.Alternativ kann man auch mit der Ä 3 arbeiten, diemit 20,10 beim 2,3-fachen Satz bewertet ist. DieÄ3 kann als alleinige Leistung für das Dental Monitoring berechnet werden, da in dieser „Fernsitzung“keine andere Leistung anfällt.Bei der Ä3 müssen Sie jedoch immer einen Zusatzin der Rechnung aufführen:Ä3 als alleinige Leistung, Dental Monitoring, Auswertung der Bilddaten Aligner Behandlungsfall undAnweisung für den weiteren Behandlungsverlauf.Die Auswertung der Daten erfordert einige MinutenZeit, die abrechnungstechnisch zu berücksichtigensind.Muss die Ä3 entsprechend oft in dem Heil- undKostenplan berücksichtigt werden? Dies ist nurbeim Selbstzahler erforderlich. Bei einem reinenPrivatpatienten/Beihilfepatienten reicht der Zusatz:Bei einem reinen Privatpatienten/Selbstzahler:Im Heil- und Kostenplan sind begleitende Maßnahmen wie Beratungen, Untersuchungen, Prophylaxe,Reparaturen etc. nicht beinhaltet, und können imLaufe der Behandlung bis zu 1800,00 betragen.1. Die Materialkosten für die Scan Box(49,90 zzgl. MwSt.)2. Eine analoge Position, in der aber auchder monatliche Mehraufwand für das FotoMonitoring beinhaltet ist. Hier würde ichdie GOZ 6020 empfehlen:6020a2Der 2,3-fache Satz beträgt 46,57 .Copyright by Heike HerrmannDental Monitoring Auswertung beiAlignerbehandlungen gemäß § 6 Abs. 1GOZ entsprechend GOZ 6020,je SitzungIn der Regel werden die Begleitleistungen zu 100 %erstattet.

Zuschlag für erhöhte Hygieneregelungnach GOZ 3010 aWie Sie bereits wissen, kann aktuell der Zuschlagfür Hygienemaßnahmen nach GOZ 3010 a berechnet werden.Erhalten Sie eine Fehlermeldung, dass die 3010 anicht neben der Ä3 und Ä6 (oder GOZ 0010) berechnet werden darf, können Sie diese Fehlermeldung ignorieren.Doch wie ist die Situation bei GKV Patienten mitZusatzversicherungen?Für GKV-Patienten, die Privatleistungen in Anspruch nehmen, gilt der Beschluss ausnahmsweiseunter den folgenden Voraussetzungen:a) Anspruch auf Kostenerstattung durch eineprivate Zusatzversicherung (hier können tarifliche Leistungsbegrenzungen wie Erstattungsobergrenzen oder Zahnstaffelregelungen einerErstattung entgegenstehen) undb) der erhöhte Hygieneaufwand wird nicht durcheine gesonderte Vergütung bzw. kostenloseBereitstellung von Hygienematerialien der GKVabgedeckt (keine Doppelberechnung).Kann der Beschluss auch im Basis- und Standardtarif umgesetzt werden?Auch für den Basis- und Standardtarif kannausnahmsweise der 2,3-fache Bemessungsfaktor(anstatt dem 2,0-fachen Faktor, der sonst nur beiPatienten mit Basistarifvertrag oder Standardtarifvertrag gilt) der GOZ-Nr. 3010 analog für die Hygieneabgeltung berechnet werden.Digitale Diagnostik im AVL-Paket?Seitdem die digitale Welt in der Kieferorthopädieeinen großen Stellenwert erhalten hat stellt sich dieFrage, wie diese Leistungen auch beim gesetzlicheVersicherten Patienten umzusetzen sind.Sie können die klassische Abdrucknahme undModellherstellung digital ersetzen.Einige KZVèn lassen es zu, dass Sie trotzdem dieBema Nummern 7a und 117 neben dem digitalenScan und der Modellauswertung berechnen dürfen.Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer KZV.Welche Positionen sind für die digitale Alternativemöglich?Zunächst natürlich der digitale Scan, der mit derPosition GOZ 0065 je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich berechnet werden kann.Dazu die digitalen Arbeitsschritte zur Auswertungder Daten.KFO Newsletter 04/20203

BEB 2.09.01.1Modell digitalisieren22,50 je ModellBEB 2.09.01.2Modell digitalisieren7,50 je ModellBEB 1.09.06.1Modellpaar sockeln, digital, je Modellpaar30,02 je ModellpaarBEB 1.09.09.0Einstellbaren Kausimulator programmieren21,26 1 xBEB 7.11.03.1Modell beschriften, digital, je Modell5,18 , je ModellSollte das Modell ausgedruckt werden:BEB 1.01.12.0Spezialmodell Kunststoff, je ModellSelbstverständlich können Sie die Preise anpassen, bis dass Sie Ihren Wunschpreis für die AVL serhalten.Diese Positionen können auch neben den BemaNummern 7a und 117 berechnet werden, es erfolgtkeine Doppelberechnung Bema und BEB.4Copyright by Heike Herrmann46,28 , je Modell

Lingualtechnik – 3 Urteile, die ermöglichen,dass eine Lingualtechnik von der PrivatenVersicherung erstattet wirdIn diesem Beitrag habe ich Ihnen lediglich aufgeführt, welche Gründe der Sachverständige nannte,dass in diesen Fällen eine Lingualbehandlung einervestibulären Behandlung vorzuziehen ist.Möchten Sie die kompletten Fälle mit Befunderhebung? Schreiben Sie mir eine E-Mail unterHeike.Herrmann@kfo-profi.de, und ich lasseIhnen diese zukommen.AG Mainz, Urt. v. 25.10.2012, 81 C 316/11Speziell die Lingualtechnik sei hier in der Lage, eineDekompensation und damit das Auftreten einerchronischen, womöglich den gesamten orthopädischen Stützapparat erfassenden Erkrankung abzuwenden. Die Anwendung in bukkaler Technik hättehier zwar eine Zahnfehlstellungskorrektur bewirkenkönnen, allerdings um den Preis eines beachtlicherhöhten Risikos im Hinblick auf eine ausgelösteCMD-Erkrankung. Im Ergebnis hielt die Sachverständige fest, dass zur Therapie der geschilderten Befunde ausschließlich die lingual befestigteApparatur ein geeignetes Therapiemittel gewesenist und der Behandler richtigerweise eine bukkaleBefestigung als kontraindiziert ausgeschlossen hat.In diesem Sachverhalt erwies sich die linguale Behandlungstechnik als vorrangig, vorzugswürdig undallein geeignet. Die private Krankenversicherungbeantragte den Erlass eines Anerkenntnisurteils, dasie die medizinischen Darlegungen des Sachverständigen für überzeugend hielt und eine Verurteilung mit Urteilsbegründung abwenden wollte.Fallbeispiel 2Der Sachverständige bestätigte eine geringereKippneigung bei lingual geklebten Schneidezahnbrackets, woraus eine gleichmäßige undphysiologische Kraftverteilung auf den gesamtenZahnhalteapparat resultiere und damit ein relativungefährdeter biologisch-anatomischer Umbauder Gewebestrukturen möglich sei. Bei protrudiert stehenden Schneidezähnen sei mittels derlingual fixierten Apparatur sowohl die Retrusionder Schneidezähne als auch die meist notwendigeaktive Bisshebung leichter zu erreichen als mit derbukkalen Apparatur und sie sei deshalb aus zahnmedizinischen Gründen dieser überlegen.KFO Newsletter 04/20205

Diese Überlegenheit lasse sich auch daraus ableiten, dass eine weitere Kippung der Frontzähne aufdiesem Wege besonders effizient vermieden werde,sodass sich die bereits eingeleiteten horizontalenKnochenabbauvorgänge zumindest nicht weitervertieften. Das so gegebene Potential, weitereSchäden abzuwenden und dennoch die angestrebteZahnstellungskorrektur durchzuführen, begründedie Überlegenheit der lingualen statt der bukkalenAnbringung der Apparatur. Die Behandlung derTiefbisssituation bei dem Patienten könnte bei Vestibulärtechnik nur durch Verwendung sogenannterBite-Ramps erfolgen, also fest auf der Innenseite deroberen beiden mittleren Schneidezähne geklebterHilfsmittel zur Entkopplung der Verzahnung für dieBisshebung. Diese Maßnahme könne bei Verwendung der lingualen Apparatur völlig entfallen, da sieohne diese Hilfsmittel effektiver in der Lage ist, dieBisshebung zu erreichen.Der Sachverständige bestätigt in einem jedendieser Punkte die Überlegenheit der Lingualapparatur und bejaht ihre medizinische Indikation. Aufdieser Grundlage hat das Landgericht Düsseldorffestgestellt, dass die linguale Behandlungstechnikzu bevorzugen sei, da sie nicht nur in sicherer undprogonstizierbarer Weise die Zahnfehlstellungenkorrigiere, sondern auch besonders schonend undeffizient die Bisshebung zu bewirken vermöge undinsgesamt die Wiederherstellung der Sprech- und6Copyright by Heike HerrmannKaufunktion besser durch die linguale Apparatur, alsdurch die vestibuläre Apparatur gelinge.Fallbeispiel 3In einem weiteren Fall (AG Mühlheim an der Ruhr,Urt. v. 11.01.2017, 13 C 167/16) hatte der Behandlerfolgende Diagnosen erhoben: teilweise prothetischversorgtes permanentes Gebiss mit leichter Gingivitis und parodontalen Rezessionen an 13, 15.Die Oberkieferfrontzähne sind elongiert und weisenDrehstände auf, des weiteren sind diese retrudiertund rekliniert. Im Unterkiefer finden sich retrudierteund retinierte Inzisivi, ein frontaler Engstand sowieeine elongierte Front und starke Drehstände. DieBisslage wurde der Klasse Angle II rechts und derKlasse Angle I links mit vergrößerter sagittaler Frontzahnstufe bei tiefem Biss zugeordnet. Als Therapiegeräte sind die Lingualtechnik vorgesehen sowie einfestsitzender Lingualretainer im Unterkiefer.

das Auftreten von Wurzelresorptionen vermiedenwerden könne, was bei bukkaler Anbringung nichtin dieser Art und Weise gewährleistet sei. DieKrankenversicherung hat Einwände gegen dieseBegutachtung nicht erhoben und wurde so dannzur Zahlung der Behandlungskosten verurteilt.Der Sachverständige führte aus, dass die Lingualtechnik eine bessere Kontrolle der sagittalenBewegung der Zahnachsen ermögliche. Dies sei imvorliegenden Falle auch erforderlich und unabdingbar, da zur Auflösung von Engständen der lingualeKrafteinsatz eindeutig von Vorteil und der bukkalenBefestigung der Apparatur überlegen sei. DieseBehandlungstechnik sei ferner deshalb vorzugswürdig, weil vorliegend aufgrund der so ermöglichtenphysiologischeren Kraftverteilung im ParodontiumQuelle: REA Zach www.rechtsanwalt-zach.deMuster HKP für Invisalign mit digitaler DiagnostikWelche Leistungen müssen im Heil- und Kostenplan für Aligner aufgeführt werden?GOZ/GOÄNachfolgend habe ich Ihnen eine Liste zurOrientierung 6020Auswertung FRS2Ä 5090FRS2Ä 5004OPG3Ä 5030Handaufnahme1BemerkungAnalog, da Auswertung digitalBegründung 1 siehe untenKFO Newsletter 04/20207

GOZ/GOÄTextAnzahl0065Digitaler Scan6030 – 6080Abschläge Umformungder KieferDer Teiler, z. B. 6 kann nach Erfahrungswertenangesetzt werden, wie schnell die Behandlungerfolgen wird6090Einstellung Bissabgeschlossenes WachstumJe Quartal 2 x, bei einem Teiler von 6 Abschlägensomit 12 x 60902197Adhäsive Befestigung20Vor 1. Kleben Attachments Anzahl geschätztBegründung in Rechnung warum 2 x berechnetwird – Anfang und Refinement2000Glattflächenversiegelung20Anzahl geschätzt Begründung in Rechnung warum 2 x berechnet wird – Anfang und Refinement6100a6110a16BemerkungFür Diagnostik und vor RefinementAnzahl bitte anpassenAttachments1. Kleben Attachments Anzahl geschätztBegründung 2 siehe unten Begründung inRechnung warum 2 x berechnet wird – Anfangund RefinementEntfernung Attachment201. Entfernung Anzahl geschätztBegründung 3 siehe unten Begründung inRechnung warum 2 x berechnet wird – Anfangund Refinement2197Adhäsive Befestigung20Vor 2. Kleben Attachments – RefinementAnzahl geschätztBegründung in Rechnung warum 2 x berechnetwird – Anfang und Refinement2000Glattflächenversiegelung20Anzahl geschätztBegründung in Rechnung warum 2 x berechnetwird – Anfang und Refinement8Copyright by Heike Herrmann

GOZ/GOÄ6100aTextAttachmentsAnzahlBemerkung202. Kleben Attachments – RefinementAnzahl geschätztBegründung 2 siehe unten Begründung inRechnung warum 2 x berechnet wird – Anfangund Refinement6110aEntfernung Attachment202.Entfernung RefinementAnzahl geschätztBegründung 3 siehe untenBegründung in Rechnung waru

Bite-Ramps erfolgen, also fest auf der Innenseite der oberen beiden mittleren Schneidezähne geklebter Hilfsmittel zur Entkopplung der Verzahnung für die Bisshebung. Diese Maßnahme könne bei Verwen- dung der lingualen Apparatur völlig entfallen, da sie ohne diese Hilfsmittel effektiver in der Lage ist, die Bisshebung zu erreichen. Der Sachverständige bestätigt in einem jeden dieser .